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Zugriff der US-Zollbehörde auf persönliche Daten

Das Gesetz der Vereinigten Staaten fordert von Fluggesellschaften mit Flügen von/nach den USA, dem Bureau of Customs and Border Protection (U.S. CBP) des US Departments for Homeland Security elektronischen Zugriff auf Passagierdaten zu gewähren, um Terrorismus sowie anderen kriminellen Straftaten vorzubeugen und diese zu bekämpfen .

TAP willigt in diese Forderung ein, denn die Übermittlung von Passagierdaten an das U.S. CBP ist eine Voraussetzung, Flüge von, nach und innerhalb der USA durchzuführen.

Kenntnis über folgende Informationen haben, die vom Bureau of Customs and Border Protection zur Verfügung gestellt werden.

Daten - Welche Informationen sind betroffen?

Das U.S. CBP hat Zugriff auf bestimmte Fluggastdaten des PNR's (Passenger Name Record) bei USA-Reisenden. PNRs sind Datensätze, die im Reservierungs- und Departure Control System der Fluggesellschaften kreiert und für die gebuchte Reiseroute eines jeden Passagiers verwendet werden.

Der PNR enthält eine Reihe von Informationen einschließlich Name, Kontaktdaten, Details des Reiseverlaufs (z.B. Reisedatum, Start und Ziel, Sitznummer, Anzahl der Gepäckstücke) sowie Reservierungsdetails (z.B. Reisebüro, Zahlungsmodalitäten). Der PNR kann außerdem alle Informationen enthalten, die der Passagier während der Buchung zur Verfügung gestellt hat, z.B. Hotelreservierung.

Das U.S. CBP wird keine "sensiblen" Daten verwenden, die es direkt vom Reservierungssystem der Fluggesellschaft abruft. Zu "sensiblen Daten" gehören Informationen über rassischen- oder ethnischen Ursprung, politische Meinung, Religion, Gesundheitsstatus und Sexualleben, die im PNR z.B. durch besondere Speisewünsche oder erforderliche medizinische Unterstützung erkennbar sind.

Behörden und Hintergründe - Wer wird Zugriff auf die Passagierdaten haben und zu welchem Zweck werden sie verwendet?

Auf die Fluggastdaten wird das U.S. CBP, eine Abteilung des U.S. Department of Homeland Security zugreifen. Das U.S. CBP wird diese Daten verwenden, um terroristischen Anschlägen sowie anderen kriminellen Straftaten vorzubeugen.

Entsprechend des gültigen U.S. Rechts werden grundsätzlich keine PNR-Daten an die Öffentlichkeit bekannt gegeben . Sie können von Fall zu Fall jedoch an andere Regierungsbehörden mit Zuständigkeitsbereich in der Strafverfolgung und im Anti-Terrorismus weitergegeben werden. Wenn erforderlich, dürfen PNR-Daten ebenfalls veröffentlicht werden, wenn persönliche Interessen eines Passagiers oder Dritter geschützt werden müssen (z.B. im Zusammenhang mit einer Bedrohung der öffentlichen Gesundheit); außerdem wenn es die Verfolgung von juristischen Kriminalprozessen oder andere gesetzlichen Belange erfordern.

Weiterverarbeitung der Daten - Was passiert mit meinen PNR-Daten?

Grundsätzlich werden die PNR-Daten vom U.S. CBP direkt über die Reservierungs- und Departure Control Systeme der Fluggesellschaften eingesehen. Noch vor der Ankunft werden Passagiere damit überprüft, mit dem Ziel, die Einreise vertrauenswürdiger Reisender zu erleichtern und festzustellen, ob ein Passagier eines der oben genannten Risiken birgt.

Die Daten werden vom U.S. CBP für einen Zeitraum von 3 Jahren und 6 Monaten (3,5 Jahre), wenn das U.S. CBP innerhalb dieser 3,5 Jahre manuell auf einen PNR zugegriffen hat, weitere 8 Jahre gespeichert.

Das U.S. CBP wird weitere technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen , um unerlaubten Zugriff auf die Daten auszuschließen.

Rechte des Passagiers - Was sind meine Rechte und wie kann ich diese durchsetzen?

Fluggäste können eine Kopie des in der Datenbank der U.S. CBP gespeicherten PNR's anfordern. Jedoch kann das U.S. CBP unter Umständen die Offenlegung des gesamten oder eines Teils des PNR's verzögern oder verweigern (z.B. wenn eine Behinderung des Verfolgungsprozesses zu erwarten ist oder Methoden des Ermittlungsverfahrens dadurch offen gelegt würden).

Die Verweigerung der Offenlegung des PNR's kann verwaltungstechnisch und gerichtlich nach U.S. Gesetz angefochten werden.

Passagiere können die Berichtigung ihrer Daten in der Datenbank der U.S. CBP verlangen, wenn die U.S. CBP dies als gerechtfertigt erachtet und entsprechend begründet ist.

Wenn Sie Zugriff auf Ihre von der U.S. CBP verwahrten Passagierdaten wünschen, richten Sie Ihre schriftliche Anfrage bitte an folgende Anschrift:

Freedom of Information Act (FOIA) Request
U.S. Customs and Border Protection
1300 Pennsylvania Avenue N.W.
Washington, D.C. 20229

Möglicherweise wird die Anfrage an den Disclosure Law Officer, U.S. Customs and Border Protection, Headquarters, Washington, D.C. weitergeleitet.

Weitere Informationen, wie Sie eine solche Anfrage stellen, finden Sie im Artikel 19, Absatz 103.5 des U.S. Code of Federal Regulations.

Schriftliche Anträge auf Berichtigung des PNR und Reklamationen über die Handhabung des PNR's werden an folgende Anschrift gesandt:

U.S. CBP's Assistant Commissioner
Office of Field Operations
U.S. Customs and Border Protection
1300 Pennsylvania Avenue N.W.
Washington, D.C. 20229.

Entscheidungen der U.S. CBP werden vom leitenden Beamten für Datenschutz im Department of Homeland Security, Washington D.C. 20528 (www.dhs.gov/privacy) nachgeprüft.

Wenn keine zufrieden stellende Antwort von den U.S. Behörden zu erhalten ist, kann sich der Passagier mit dieser Angelegenheit an die Datenschutzbehörde eines EU Mitgliedsstaates wenden .