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Beförderung von Tieren

Auf TAP Flügen ist die Beförderung von Kleintieren im Passagierraum der Economy-Class zulässig. Dieser Service steht nur für eine begrenzte Anzahl von Tieren bereit.

Allgemeine Vorschriften:

Die Regierungen haben Vorschriften und Gesetze zur Beförderung von lebenden Tieren erlassen. Diese Regelungen beziehen sich auf den Import, Export und Berförderung von Tieren in Verbindungsflügen in ihre Länder und liefern Richtlinien über die Gesundheit und Impfung der Tiere sowie die Ausstellung der jeweiligen Dokumente.

Diese Informationen können im TIM – Travel Information Manual – der Fluggesellschaften eingesehen werden, wobei auch Botschaften und Konsulate alle Informationen über den Transport von Tieren zur Verfügung stellen können.

Soweit es die Gesetze der Regierungen zulassen, ermöglicht die Mehrheit der Fluggesellschaften den Transport von Tieren im gleichen Flug wie die Passagiere, also ihre Besitzer. Einige Fluggesellschaften lassen den Transport der Tiere in der Kabine bei seinen Besitzern zu. Andere erlauben den Transport der Tiere lediglich im Laderaum.

Wird der Transport von einer Fluggesellschaft angenommen, müssen die Tiere zu diesem Zweck in speziellen Flugboxen reisen, mit Ausnahme von Blindenhunden. Einige Fluggesellschaften vermieten oder verkaufen diese Flugboxen.

Bei der Buchung sind einige Angaben bezüglich der Art des Tieres und seines Gewichtes wie auch der Maße und des Gewichtes der Box erforderlich. Wird eine Reise mit mehr als einer Fluggesellschaft unternommen, ist eine Beförderungsgenehmigung aller beteiligen Fluggesellschaften erforderlich.

Der Fluggast ist für die Vorlage aller nötigen Dokumente des Tieres verantwortlich, wie Impfpass, Gesundheitsatest, Export- und Importzeugnisse usw. Ebenso muß ein Dokument zur Beförderung lebender Tiere unterschrieben werden, wie auch für ausreichend Wasser und Futter für die gesamte Reise gesorgt werden.

Kleinere Tiere wie Katzen , Hunde oder Vögel können in der Touristen- und tap|executive Klasse des größten Teils der TAP-Maschinen transportiert werden, solange Platz zur Verfügung steht.

Blindenhunde, die blinde und/oder taube Fluggäste begleiten, können in beiden Klassen untergebracht werden.

Anmerkung: Es werden keine Tiere angenommen, die aus Großbritannien, der Irischen Republik und aus Südafrika stammen, oder dort ihr Reiseziel haben, auch dann nicht, wenn es sich um einen Verbindungsflug handelt.

Beförderung von Tieren in der Kabine:

Mit Wirksamkeit vom Januar 2008 dürfen in den Flugkabinen der TAP nur noch Hunde und Katzen befördert werden. Alle anderen Haustiere dürfen nicht mehr in der Kabine befördert werden.

Der Fluggast kann seine eigene Flugbox für das Tier mitbringen, oder eine der TAP erwerben.

Das Gewicht des Tieres darf 7kg nicht überschreiten, neben dem Gewicht der Flugbox. Diese darf nicht höher als 25 cm sein und die Summe der Maße (Länge, Breite, Höhe) darf 105 cm nicht überschreiten. Es kann auch mehr als ein Tier der gleichen Art in der selben Flugbox mitgenommen werden, was nur als eins verbucht wird. Jeder Passagier kann nur eine Flugbox mitnehmen. Diese wird als Übergewicht berechnet und kann nicht in die Gepäckpauschale, zu die der Passagier berechtigt ist, eingeschlossen werden.

Die Bedingungen zu denen die Tiere in der Kabine befördert werden, hängen von der jeweiligen Fluggesellschaft ab.

Wenn das Tier die Bedingungen zur Beförderung in der Kabine erfüllt, kann die Fluggesellschaft die Mitnahme zu Füßen seines Besitzers erlauben, solange es sich nicht frei in der Kabine bewegt und keinen Sitzplatz belegt.

Bestimmt die Fluggesellschaft den Transport in einer Flugbox in der Kabine, muß diese Entscheidung vom Buchungssystem bestätigt und gültig gemacht werden.

Im Allgemeinen gelten für die Beförderung von kleinen Haustieren in der Kabine folgende Bedingungen:

- sie müssen sauber, gesund und geruchslos sein; Weibchen dürfen nicht trächtig sein; sie müssen ungefährlich sein und dürfen weder eine Gefahr noch eine Störung für andere Passagiere darstellen;

- sie müssen ein einer dichten Flugbox befördert werden, in der sie sich während der gesamten Reise aufhalten und dürfen den freien Durchgang in der Kabine nicht behindern.

- in den Regierungsvorschriften des Ursprungs- und Ziellandes ist die Beförderung von Tieren als Luftfracht nicht vorgeschrieben.

Beförderung von Tieren im Laderaum:

Werden die nötigen Bedingungen für die Beförderung eines Tieres in der Kabine nicht erfüllt, dass heißt, wenn das Tier zu groß und/oder zu schwer ist, wenn es sich um ein wildes oder ungewöhnliches Tier handelt, kann die Fluggesellschaft den Transport des Tieres im Laderaum, im Flug des Passagieres unter folgenden Bedingungen erlauben:

- wird ein Tier als Luftfracht angenommen, muß es in einer speziellen Flugbox reisen, die für seine Größe angemessen ist. Bei der Buchung muß die TAP über alle Angelegenheiten und Besonderheiten des zu befördernden Tieres in Kenntnis gesetzt werden.

- das Tier muß in einer Box transportiert werden, deren Maße seiner Größe und seinem Gewicht angepasst sind;

- der Fluggast muß genügend Wasser und Futter für die gesamte Reise zur Verfügung stellen, da es nicht möglich ist die Tiere während der Aufenthalte bei Weiterflügen zu füttern oder ihnen Bewegung zu verschaffen.