Blinde und sehbehinderte Fluggäste müssen die TAP bei der Buchung von ihrem Zustand in Kenntnis setzen, auch wenn sie mit einem Blindenhund reisen. Bis zum Bording wird für eine spezielle Unterstützung am Flughafen gesorgt. Sie sollten sich an den Schalter für besondere Unterstützung wenden.
Bedingungen für die Beförderung von Blindenhunden an Bord:
Sollte ein blinder Fluggast zu Orientierungszwecken einen Hund mit sich führen, muß die TAP davon in Kenntnis gesetzt werden und dieser wird dann als Blindenhund zu folgenden Bedingungen behandelt:
- Gemäß Art. 3 Nr. 4 der portugiesischen Gesetzesverordnung Nr. 74/2007 sind Begleithunde von der Pflicht, einen das Beißen verhindernden Maulkorb zu tragen, befreit, wenn sie sich im Straßenverkehr oder auf anderen öffentlichen Plätzen bewegen. Das Tier darf sich weder in Flugzeug bewegen noch einen Platz belegen.
Bitte beachten Sie, das einige Länder wie Großbritannien und Südafrika den Transport von Tieren nicht erlauben, auch nicht von Blindenhunden.
Für weitere Informationen zur Beförderung von Tieren an Bord, klicken Sie bitte hier.
Dieser Service ist kostenlos.







