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Extrasitz

Fluggäste der Touristenklasse können zu ihrer Bequemlichkeit einen weiteren Platz beantragen. Dieser Platz muß bei der Buchung beantragt werden und wird als belegter Sitzplatz – zu dem des Fluggastes berechneten Tarifs in Rechnung gestellt.

Die Extraplätze können auch für den Transport zerbrechlichen und voluminösen Gepäcks, von Musikinstrumenten oder Diplomatenkoffern genutzt werden. Falls es sich um Kabinengepäck oder voluminöse Artikel handelt, hängt die Anzahl der von der Fluggesellschaft zur Verfügung gestellten Extraplätze von der Größe/Gewicht des Gepäcks ab und die Betriebskontrolle gibt die Anzahl der zu reservierenden Extraplätze an.

Der Extraplatz kann nur alleinreisenden Fluggästen gewährt werden, niemals jedoch Fluggästen, die in einer Gruppe reisen.

Die Extraplätze dürfen sich nicht an den Notausgängen befinden.

Anmerkung: Falls ein Fluggast aus körperlichen Gründen den Vorderplatz zur Stützung des Beins benötigt, bitte Angaben unter „besondere medizinische Umstände“ konsultieren.