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Minderjährige - Zusätzliche Begleitperson

Auf Wunsch der Eltern oder rechtlicher Vormünder des Kindes, kann die TAP eine Begleitperson für Minderjährige im Alter von drei (3) Monaten und fünf (5) Jahren zur Verfügung stellen, wenn diese alleine reisen.

Die von dem Kind gesprochene Sprache muß zum Zeitpunkt der Buchung angegeben werden.

Dieser Service ist für Säuglinge unter 3 Monaten nicht erhältlich.

Alle Kinder zwischen 3 Monaten und 4 Jahren, die alleine reisen, benötigen eine Betreuungsperson.

Der Minderjährige muß zum Flughafen sowie während des gesamten Check-ins und der Zollformalitäten von den Eltern, Vormündern oder einer von diesen berechtigten Person begleitet werden, die sich bis zum Abflug auf dem Flughafen aufhält. Ebenso muß der Minderjährige von jemandem am Zielflughafen erwartet werden, der von den Eltern oder rechtlichen Vormündern dazu berechtigt wurde.

Die Eltern oder Erziehungsberechtigten sind für die Vorlage der nötigen Reisepapiere des Minderjährigen verantwortlich. Es muß e in Schreiben zur Identifizierung des Minderjährigen ausgefüllt werden, das von den Eltern oder gesetzlich Verantwortlichen unterschrieben wird.

Der durch die Begleitperson besetzte Platz wird in Rechnung gestellt. Neben den Kosten für die Begleitperson des Kindes, wird auch für das Kind ein Erwachsenentarif und nicht der entsprechende Kindertarif berechnet.

Der Wert entspricht einem einfachen Flug, der sich aus Ursprungs- und Zielort der Reise berechnet. Benötigt ein Kind für ein Streckenbeispiel Funchal – Lissabon – Londen lediglich eine Begleitung für die Strecke Funchal – Lissabon, so wird die zu berechnende Leistung gemäß des Tarifes Funchal – London veranschlagt, unabhängig davon, ob die Begleitung die Strecke Lissabon – London fliegt.

Stornierungen:

Erscheint der Minderjährige nicht oder werden die Dienste der zusätzlichen Begleitperson später als vier Tage vor Abflug storniert, wird keine Rückerstattung gezahlt.

Für die zusätzliche Betreuungsperson ist folgende Gebühr zu zahlen:

  • Der volle Flugpreis für den Hinflug.
  • Sofern verfügbar, gelten die Economy Class Oneway-Tarife der TAP*

*außer von/nach Sal, Bissau, Maputo, São Tomé und Luanda.

Für Begleitpersonen (ESHO) werden keine Flughafensteuern erhoben. 

Kinder und/oder Säuglinge zahlen 100% des Normal- oder Aktionspreises für Erwachsene.

Alleinreisende Kinder

Die TAP akzeptiert keine Kinder im Alter von 3 Monaten bis 4 Jahre als alleinreisende Minderjährige. Auf Wunsch der Eltern/Erziehungsberechtigten kann die TAP eine Begleitperson zur Verfügung stellen.

Im Alter von 3 bis 4 Jahren können sie von einem anderen Passagier im Alter von 12 bis 15 Jahren begleitet werden, solange die Vorgehensweisen für "alleinreisende Minderjährige" auf beide Anwendung finden.

Ein Passagier über 12 Jahren kann ein Kind von über 5 Jahren begleiten, solange er zur Begleitung während der gesamten Reise für fähig erklärt wird, einschließlich Annahme und Check-In sowie Formalitäten auf dem Flughafen.

Alleinreisende Passagiere zwischen 5 und 11 Jahren sind immer „alleinreisende Minderjährige“.

Auf Wunsch der Eltern oder Erziehungsberechtigten können sie auch im Alter von 12 bis 17 Jahren als „alleinreisende Minderjährige“ befördert werden.

Auf der Warteliste befindliche Buchungen werden nicht akzeptiert.

Bei der Buchung /Bestätigung der Reise des alleinreisenden Minderjährigen muss die TAP unbedingt über die Namen und entsprechende Kontakte (Telefon, Anschrift) der Personen in Kenntnis gesetzt werden, die das Kind zum Flughafen bringen und abholen.

Gebühren:

“Minderjährige ohne Begleitung“ zwischen 5 und 7 Jahren:

Zahlen 100% des Flugpreises für Erwachsene.

"Minderjährige ohne Begleitung" zwischen 8 und 11 Jahren:

Zahlen normalerweise den entsprechenden Flugpreis für Kinder; zu Ausnahmen siehe Hinweise zu den Flugpreisen.

Charges Service:

TAP führte am 11. Jun. 2008 neue Servicetarife für UMNR ein:

  • Inlands Reiseziele - 50,00 EUR
  • Europäische Reiseziele - 50,00 EUR
  • Interkontinentale Reiseziele – 100,00 EUR

Die Gebühren fallen in der folgenden Form an:

  • Kinder im Alter vom 5. und bis zur Vollendung des 11. Lebensjahres, inklusive alleinreisende Kinder.
  • Per UMNR (außer bei Geschwistern mit derselben Wohnanschrift / Beinamen, die zusammen reisen, wird nur eine Gebühr berechnet)
  • Per One Way (dies richtet sich nach der Flugrichtung, wenn der Flug online auf TAP Flügen erfolgte)
  • Jugendliche im Alter zwischen 12 und 17 Jahren, soweit dies von den Eltern / Erziehungsberechtigten so gewünscht wird.

Gesetzliche Regelung zu Minderjährigen

Minderjährige Ausländer, die in Portugal geboren wurden

Kinder, die unter diese Kategorie fallen, erhalten das Aufenthaltsstatut, das dem eines Elternteils entspricht

Zur Ausstellung der entsprechenden Aufenthaltsgenehmigung muss ein Elternteil innerhalb der ersten sechs Monate nach Geburt des Kindes einen Antrag stellen.

Einreise Minderjähriger in portugiesisches Gebiet

Bei der Einreise nach Portugal müssen sich ausländische Kinder unter 18 Jahren in Begleitung eines Erziehungsberechtigten befinden oder eine Person auf portugiesischem Gebiet angeben können, die von den staatlichen Behörden anerkannt wurde, um die Verantwortung für das Kind zu übernehmen.

Ausreise Minderjähriger aus portugiesischem Gebiet

Bei der Ausreise aus Portugal müssen Minderjährige, die nicht in Begleitung eines Erziehungsberechtigten reisen, an der Grenze eine amtlich beglaubigte Erlaubnis des/der Erziehungsberechtigten vorweisen.