Auf Wunsch der Eltern oder rechtlicher Vormünder des Kindes, kann die TAP eine Begleitperson für Minderjährige im Alter von drei (3) Monaten und fünf (5) Jahren zur Verfügung stellen, wenn diese alleine reisen.
Die von dem Kind gesprochene Sprache muß zum Zeitpunkt der Buchung angegeben werden.
Dieser Service ist für Säuglinge unter 3 Monaten nicht erhältlich.
Alle Kinder zwischen 3 Monaten und 4 Jahren, die alleine reisen, benötigen eine Betreuungsperson.
Der Minderjährige muß zum Flughafen sowie während des gesamten Check-ins und der Zollformalitäten von den Eltern, Vormündern oder einer von diesen berechtigten Person begleitet werden, die sich bis zum Abflug auf dem Flughafen aufhält. Ebenso muß der Minderjährige von jemandem am Zielflughafen erwartet werden, der von den Eltern oder rechtlichen Vormündern dazu berechtigt wurde.
Die Eltern oder Erziehungsberechtigten sind für die Vorlage der nötigen Reisepapiere des Minderjährigen verantwortlich. Es muß e in Schreiben zur Identifizierung des Minderjährigen ausgefüllt werden, das von den Eltern oder gesetzlich Verantwortlichen unterschrieben wird.
Der durch die Begleitperson besetzte Platz wird in Rechnung gestellt. Neben den Kosten für die Begleitperson des Kindes, wird auch für das Kind ein Erwachsenentarif und nicht der entsprechende Kindertarif berechnet.
Der Wert entspricht einem einfachen Flug, der sich aus Ursprungs- und Zielort der Reise berechnet. Benötigt ein Kind für ein Streckenbeispiel Funchal – Lissabon – Londen lediglich eine Begleitung für die Strecke Funchal – Lissabon, so wird die zu berechnende Leistung gemäß des Tarifes Funchal – London veranschlagt, unabhängig davon, ob die Begleitung die Strecke Lissabon – London fliegt.
Stornierungen:
Erscheint der Minderjährige nicht oder werden die Dienste der zusätzlichen Begleitperson später als vier Tage vor Abflug storniert, wird keine Rückerstattung gezahlt.
Für die zusätzliche Betreuungsperson ist folgende Gebühr zu zahlen:
- Der volle Flugpreis für den Hinflug.
- Sofern verfügbar, gelten die Economy Class Oneway-Tarife der TAP*
*außer von/nach Sal, Bissau, Maputo, São Tomé und Luanda.
Für Begleitpersonen (ESHO) werden keine Flughafensteuern erhoben.
Kinder und/oder Säuglinge zahlen 100% des Normal- oder Aktionspreises für Erwachsene.
Alleinreisende Kinder
Alle Kinder unter 3 Monaten müssen von einem Erwachsenen über 18 Jahre begleitet werden.
Kinder zwischen 3 Monaten und 4 Jahren benötigen eine spezielle Betreuungsperson oder können von einer mindestens 15 Jahre alten Person begleitet werden, die in der Lage ist, das Kind während der gesamten Reise zu betreuen, d.h. auch die Formalitäten am Flughafen zu bewältigen.
Wenn ein Fluggast mit 2 Säuglingen reist, muss für einen der Säuglinge ein Sitzplatz sowie für diesen kostenpflichtig eine zusätzliche Betreuungsperson reserviert werden.
Kinder zwischen 3 und 5 Jahren können in Begleitung eines Fluggastes zwischen 12 und 15 Jahren reisen, wenn auf beide die Bedingungen für „Minderjährige ohne Begleitung“ zutreffen.
Kinder mit 5 oder mehr Jahren, die von einem mindestens 12 Jahre alten Mitreisenden begleitet werden, der die Betreuung während des gesamten Fluges, einschließlich der Formalitäten am Flughafen übernehmen kann, gelten nicht als „Minderjährige ohne Begleitung“.
Alleinreisende Kinder zwischen 5 bis 11 Jahren gelten immer als „Minderjährige ohne Begleitung“.
Alleinreisende Kinder zwischen 12 bis 17 Jahren können auf Wunsch der Eltern als „Minderjährige ohne Begleitung“ kategorisiert werden.
Reservierung auf Warteliste wird nicht angeboten.
Falls der Service bereits ausgebucht ist, wählen Sie bitte ein neues Reisedatum mit Angaben zur Person, die die Kinder zum Flughafen bringt bzw. am Zielflughafen abholt.
Gebühren:
“Minderjährige ohne Begleitung“ zwischen 5 und 7 Jahren:
Zahlen 100% des Flugpreises für Erwachsene.
"Minderjährige ohne Begleitung" zwischen 8 und 11 Jahren:
Zahlen normalerweise den entsprechenden Flugpreis für Kinder; zu Ausnahmen siehe Hinweise zu den Flugpreisen.
Charges Service:
TAP führte am 12. Februar 2007 neue Servicetarife für UMNR ein:
- Inlands Reiseziele - 40,00 EUR
- Europäische Reiseziele - 40,00 EUR
- Interkontinentale Reiseziele – 80,00 EUR
Die Gebühren fallen in der folgenden Form an:
- Kinder im Alter vom 5. und bis zur Vollendung des 11. Lebensjahres, inklusive alleinreisende Kinder.
- Per UMNR (außer bei Geschwistern mit derselben Wohnanschrift / Beinamen, die zusammen reisen, wird nur eine Gebühr berechnet)
- Per One Way (dies richtet sich nach der Flugrichtung, wenn der Flug online auf TAP Flügen erfolgte)
- Jugendliche im Alter zwischen 12 und 17 Jahren, soweit dies von den Eltern / Erziehungsberechtigten so gewünscht wird.
Gesetzliche Regelung zu Minderjährigen
Minderjährige Ausländer, die in Portugal geboren wurden
Kinder, die unter diese Kategorie fallen, erhalten das Aufenthaltsstatut, das dem eines Elternteils entspricht
Zur Ausstellung der entsprechenden Aufenthaltsgenehmigung muss ein Elternteil innerhalb der ersten sechs Monate nach Geburt des Kindes einen Antrag stellen.
Einreise Minderjähriger in portugiesisches Gebiet
Bei der Einreise nach Portugal müssen sich ausländische Kinder unter 18 Jahren in Begleitung eines Erziehungsberechtigten befinden oder eine Person auf portugiesischem Gebiet angeben können, die von den staatlichen Behörden anerkannt wurde, um die Verantwortung für das Kind zu übernehmen.
Ausreise Minderjähriger aus portugiesischem Gebiet
Bei der Ausreise aus Portugal müssen Minderjährige, die nicht in Begleitung eines Erziehungsberechtigten reisen, an der Grenze eine amtlich beglaubigte Erlaubnis des/der Erziehungsberechtigten vorweisen.





