Es gibt 3 Möglichkeiten des Rollstuhl-Service, die alle bei Buchung angefragt werden müssen.
- „Rampe“
Viele Fluggäste sind in ihren Bewegungsfähigkeiten eingeschränkt, können aber Treppen steigen und sich in der Flugzeugkabine bewegen. Das größte Hindernis ist die Strecke zwischen Flugzeug und Terminal . Rollstühle stehen für solche Situationen zur Verfügung.
Der Service ist kostenlos.
- „Treppen“
Fluggästen, die aus Gründen eingeschränkter Beweglichkeit keine Treppen steigen können, in der Kabine aber keine Probleme haben, werden mit diesem Rollstuhl-Service zum Flugzeug bzw. zum Terminal gebracht und alle Treppen getragen.
Der Service ist kostenlos.
- „Begleitung bis zum Sitzplatz“
Passagiere, die sich weder in der Kabine bewegen noch Treppen steigen können, werden mit diesem Service direkt bis zum Sitzplatz im Flugzeug gebracht.
Der Service ist kostenlos.
Wir bitten alle Fluggäste, die in einen o.g. Rollstuhl-Service nutzen, stark in ihrer Mobilität eingeschränkt oder von Dritten abhängig sind, zu ihrem eigenen Komfort und Schutz in Begleitung zu reisen.
Wenn ein Fluggast alleine reisen möchte und bestätigt, dass er seine physische Mobilität garantieren kann, darf er dies tun. Es ist jedoch zu beachten, dass:
1- Er für jegliche Bedürfnisse körperlicher Art – Mobilität oder Sonstiges – allein verantwortlich ist.
2- TAP nicht verpflichtet ist, an Bord Assistenz jeglicher Form zu leisten, deren Notwendigkeit aus den Einschränkungen des Fluggastes resultiert.
Der Fluggast benötigt keine medizinische Erlaubnis, um reisen zu dürfen. Dies wird nur verlangt, wenn er Symptome aufweist, die ihn zu einem medizinischen Betreuungsfall machen.
Für diesen Service gibt es keine Warteliste.
Reisen mit eigenem Rollstuhl
Rahmen der Verordnung 1107/2006 (siehe PDF Dokument rechts) bezüglich der Rechte behinderter Personen und Personen mit eingeschränkter Beweglichkeit gilt Folgendes:
- Falls der Passagier mit dem eigenen Rollstuhl reisen möchte, muss die Fluggesellschaft mindestens 48 Stunden vorher darüber informiert werden;
- Zusätzlich werden Informationen über den Rollstuhltyp und die Batterie des Rollstuhls benötigt.
Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität (Passengers with reduced Mobility - PRM)
Wir weisen daraufhin, dass seit dem 13. Mai 2009 jeder Passagier auf den Flughäfen LIS/OPO/EWR auf Wunsch eine Kopie des DOT (Department of Transportation) 14 CFR Teil 382 ACAA bezüglich des Diskriminierungsverbots von Behinderten im Luftverkehr «Non-discrimination on the Basis of Disability in Air Travel; Final Rule» einsehen kann.
Allen Interessierten möchten wir bekannt geben, dass sie direkt vom Department of Transportation eine Kopie des Teils 382 bekommen können, oder weitere Informationen über folgende Kontakte erhalten:bob.ashby@dot.gov und blane.workie@dot.gov.







