Unerlaubtes Gepäck
Unerlaubte Gegenstände im Gepäck
Verbotenes Gepäck
Aus Sicherheitsgründen sind bestimmte Objekte im Handgepäck verboten:
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Gewehre, Feuerwaffen und sonstige Geräte, die Projektile abschießen: Geräte, die in der Lage sind oder zu sein scheinen, durch das Abschießen von Projektilen schwere Verletzungen hervorzurufen;
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Betäubungsgeräte: Geräte, die speziell dazu bestimmt sind, eine Betäubung oder Bewegungsunfähigkeit zu bewirken;
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Scharfe Objekte: Objekte, die aufgrund ihrer scharfen Spitze oder scharfen Kanten dazu verwendet werden können, schwere Verletzungen hervorzurufen;
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Arbeitswerkzeuge: Werkzeuge, die dazu verwendet werden können, schwere Verletzungen hervorzurufen oder die Sicherheit des Flugzeuges zu gefährden;
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Stumpfe Gegenstände: Objekte, die schwere Verletzungen verursachen können, wenn sie dazu verwendet werden, jemandem körperlichen Schaden zuzufügen;
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Sprengstoffe sowie brennbare Stoffe und Brandsätze: Materialien und Sprengstoffe oder Brandsätze, die in der Lage sind oder zu sein scheinen, schwere Verletzungen hervorzurufen oder die Sicherheit des Luftfahrzeugs zu gefährden;
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Flüssigkeiten, Aerosole und Gele.
Hinweis: An Bord ist das Mitführen von Flüssigkeiten nur in Behältern mit einem maximalen Fassungsvermögen von 100 Millilitern zulässig und es ist maximal 1 Liter pro Fluggast erlaubt. Diese müssen in einem verschließbaren sowie leicht zu öffnenden durchsichtigen Plastikbeutel mit den Maßen 19 cm x 20 cm verpackt werden.
Die komplette Liste der verbotenen Gegenstände und verbotenen Güter finden Sie hier.
Elektronische Zigaretten
Eine elektronische Zigarette oder E-Zigarette ist ein elektronisches Produkt, welches das Rauchen einer normalen Zigarette simulieren soll.
Eine elektronische Zigarette entspricht in Format und Funktionsweise einer herkömmlichen Zigarette und ahmt sogar den Rauch in Form von Wasserdampf nach.
Sie besteht im Allgemeinen aus drei Komponenten: einem Mundstück (Kartusche), einem Heizelement (Vernebler) und einer Batterieeinheit (üblicherweise ein aufladbarer Lithium-Ionen-Akku und eine Leuchtdiode).
Obwohl E-Zigaretten nicht gesetzlich verboten sind, kann ihr Gebrauch an Bord störend sein. Sie dürfen deshalb auf Flügen der TAP nicht verwendet werden, können jedoch im Handgepäck mitgeführt werden.
Klicken Sie hier für eine vollständige Liste der verbotenen Güter.
Tragbare Elektronische Geräte (PED's)
Elektronische Geräte können bei ihrer Verwendung an Bord von Flugzeugen zu Störungen des Navigations- oder Funksystems führen. Sie sollten während des Starts und der Landung nicht benutzt werden und sind in ähnlicher Weise wie das Handgepäck ordnungsgemäß zu verstauen.
Um das Risiko von Störungen zu vermeiden, unterliegt die Inbetriebnahme der folgenden elektronischen Geräte den nachfolgend aufgeführten Beschränkungen:
1. Geräte, die jederzeit verwendet werden dürfen – uneingeschränkte Benutzung:
- Geräte, die mit Mikro- bzw. Knopfzellen-Batterien betrieben werden;
- Geräte, die mit Solarzellen betrieben werden;
- elektronische Armbanduhren;
- Hörgeräte (einschließlich digitaler Geräte);
- Pager (nur Empfangsgeräte);
- Herzschrittmacher;
- sonstige Geräte ähnlicher Art.
2. Geräte, deren Benutzung nur am Boden gestattet ist – eingeschränkte Benutzung je nach Position der Flugzeugtüren:
- Mobiltelefone;
Der Gebrauch von Mobiltelefonen an Bord eines Flugzeugs ist nicht gestattet, sofern sich dieses nicht in einer Parkposition befindet und mindestens eine Tür geöffnet ist.
Das Kabinenpersonal wird darauf hinweisen, dass Mobiltelefone nicht länger benutzt werden dürfen, sobald die Türen geschlossen sind.
3. Geräte, die nur während des Reiseflugs benutzt werden dürfen – beschränkte Benutzung in Abhängigkeit von den im jeweiligen Flugzeug verwendeten Hinweisen für tragbare elektronische Geräte:
- Mobiltelefone im Flugmodus;
- Laptops mit CD-ROM- oder DVD-Laufwerken;
- Palmtops, Organizer;
- Taschenrechner ohne Drucker;
- Tragbare Audio-Geräte (z.B. Walkman, CD-Player, Mini-Disk-Player, MP3-Player);
- Computerspiele (z.B. Gameboy);
- Videokameras und -recorder (auch digitale Geräte);
- Anzeigegeräte (ausgenommen solche mit Kathodenstrahlröhren);
- Mobile GPS-Empfänger;
- Elektrorasierer;
- Elektronische Spielzeuge (ausgenommen ferngesteuerte Spielzeuge);
- sonstige Geräte ähnlicher Art.
Hinweis: PEDs können im Flugmodus oder einer vergleichbaren Einstellung wie etwa im Flugsicherheitsmodus, Offline-Modus oder bei "Empfang OFF" verwendet werden.
4. Geräte, deren Benutzung an Bord von Flugzeugen generell untersagt ist – Benutzung verboten:
- Geräte, die zum Senden von Funksignalen bestimmt sind;
- Walkie-Talkies;
- Ferngesteuerte Spielzeuge;
- Anzeigegeräte mit Kathodenstrahlröhren;
- Kabelloses Computerzubehör (z.B. Maus);
- PC-Drucker;
- CD-Brenner und Mini-Disk-Recorder im Aufnahme-Modus;
- Große, tragbare Stereoanlagen;
- Taschenradios (Mittelwelle / UKW);
- Fernsehempfangsgeräte;
- Telemetrische Ausrüstungsgegenstände;
- Bluetooth-Geräte;
- sonstige Geräte ähnlicher Art.
5. Geräte, für die eine Einzelfallgenehmigung bei der Institution eingeholt werden muss, die für die Technik an Bord zuständig ist:
(Bedingung: das Gerät darf nur auf dem dafür vorgesehenen Flug verwendet werden).
- Luftgestützte Anlagen für Videokonferenzen;
- Spezielle Geräte zur Bewältigung des Frachtguts;
- Sämtliche Geräte, die den oben genannten Kategorien nicht klar zugeordnet werden können.
In obiger Auflistung sind Beispiele für typische Geräte jeder einzelnen Kategorie aufgeführt. Das Kabinenpersonal ist gehalten, den Flugkapitän zu informieren, falls ein Fluggast eines der genannten Geräte benutzen sollte.
Der Flugkapitän kann die Benutzung der elektronischen Geräte jeder einzelnen Kategorie während jeder Phase eines Flugs untersagen, falls dies im Interesse der Sicherheit erforderlich ist.
WICHTIG:
Bei Flügen aus bzw. in die USA kann eine erneute Überprüfung Ihres Handgepäcks und eine genaue Untersuchung Ihrer Schuhe sowie aller elektrischen und elektronischen Geräte, die Sie mit sich führen, vorgenommen werden.
Auf Flügen in die USA ist das Mitnehmen von Feuerzeugen strikt verboten, sowohl im Handgepäck als auch im aufgegebenen Gepäck.