Der Online Check-in ist nur Passagieren mit Reservierungsbestätigung und auf Flügen, die von der TAP betrieben werden möglich, und zwar nur von Abflughäfen folgender Länder:
• Angola (Luanda)
• Belgien (Brüssel)
• Brasilien (Belo Horizonte, Brasília, Fortaleza, Natal, Recife, Rio de Janeiro, Salvador, São Paulo)
• Spanien (Madrid und Barcelona)
• Frankreich (Paris – Charles de Gaulle und Orly)
• Holland (Amsterdam)
• Italien (Rom; Mailand, Linate; Mailand, Malpensa; Bologna; Venedig)
• Marokko (Casablanca)
• Norwegen (Oslo)
• Portugal (Lissabon, Faro, Funchal*, Horta*, Pico*, Ponta Delgada*, Porto, Porto Santo*, Terceira*)
• Großbritannien (London, Gatwick; London, Heathrow)
• Schweden (Stockholm)
• Senegal (Dakar)
* Ausgenommen davon sind Passagiere mit Anwohner und Passagiere, die keine Studententarife nutzen.
Deiser Service wird nicht für die USA angeboten, und zwar aufgrund der spezifischen Vorgehensweisen zu diesem Zielort.
Der Online Check-in ist die schnellste, bequemste und effizienteste Methode der TAP-Passagiere ihren Check-in per Internet durchzuführen, womit es ihnen ermöglicht wird, sich direkt zum Abflugsgate zu begeben, ohne sich zuerst an den Schalter der Fluggesellschaft zu wenden.
Der Online Check-in wird über die Seite mit dem sofortigen Ausdruck des Bordingpasses durchgeführt und steht den Passagieren, die ohne Gepäck oder mit Handgepäck reisen, 24 Stunden bis 90 Minunten vor Abflug (mit Ausnahme von Luanda, lediglich bis 5 Stunden vor Abflug) zur Verfügung. Sollten Sie mit Laderaumgepäck reisen, überprüfen Sie bitte hier, welche Schalter bis zu welchen Zeiten ihr Gepäck am Flughafen entgegennehmen.
Nach dem Passieren des Sicherheitschecks und der Ausländer- und Grenzbehörde, sollte dieses notwendig sein, wenden sich die Passagiere, zu der auf dem Bordingpass angegebenen Zeit, an das Abflugsgate und legen dem Flugpersonal ihren Ausweis und sowie die gültigen Flugdokumente vor.
Von diesem Moment an werden alle üblichen Vorgehensweisen beibehalten. An Bord und auf Verlangen muß der Fluggast den Beleg des übergebenen Bordingpasses vorlegen.





