MEDA
Als medizinischer Betreuungsfall - MEDA - gelten alle kranken Fluggäste, die besondere Betreuung an Bord benötigen. Ein medizinischer Betreuungsfall liegt im Allgemeinen vor, wenn sich Fluggäste in klinischer Behandlung befinden und von Dritten bzw. persönlicher Betreuung abhängig sind.
Das Vorliegen eines medizinischen Betreuungsfalls muss, zusätzlich zur Reservierung, der Fluggesellschaft anhand eines vom zuständigen Arzt ausgefüllten Dokumentes - INCAD - angezeigt werden. Das Dokument, in dem das Krankheitsbild des Fluggastes beschrieben wird, dient dem medizinischen Service der Fluggesellschaft zur Orientierung.
Das Formular INCAD muss an die Faxnummer: +351 218 416 540 geschickt werden.
- Knochenbrüche
Wenn ein Fluggast Bruch oder Brüche im Bein- oder Fußbereich erlitten hat, wird in den meisten Fällen mehr Platz benötigt und ein zusätzlicher Sitzplatz kann zur Verfügung gestellt werden. Der Fluggast kann das betroffene Körperteil so während der Reise abstützen.
In der Executive Class kann dieser Service nicht angeboten werden.
- Inkubator
TAP akzeptiert nur Inkubatoren Typ ti-100 Globetrotter. Das Anschlussequipment wird von der TAP gestellt. Der Inkubator wird auf einem speziellen Sockel befestigt.
Der Fluggesellschaft müssen detaillierte Angaben zum Transport im Krankenwagen vor Abflug und nach Ankunft, mit Namen der entsprechenden Krankenhäuser gemacht werden.
Die Begleitung durch einen Arzt oder Sanitäter ist immer unerlässlich.
- Tragbahren
Fluggäste auf Tragbahren können nur in der Economy Class transportiert werden. Für Codeshare Flüge gelten besondere Bedingungen (bitte TAP Service kontaktieren).
Fluggäste, die als medizinischer Betreuungsfall auf einer Tragebahre reisen, müssen von einem Arzt oder Sanitäter begleitet werden.
Reservierung auf Warteliste wird nicht angeboten.
Die Reservierung muss die entsprechenden Details zum Krankenwagentransport bei Abflug und Ankunft enthalten (Krankenhaus am Ausgangs- und Zielort). In den Reservierungsunterlagen muss unbedingt die Kontaktadresse des Fluggastes oder des Begleiters am Abflugort vermerkt werden.
Wenn von der TAP zusätzliche Ausrüstung verlangt wird, muss diese vom Fluggast gestellt werden.
- Sauerstoff
Allgemein gilt, dass Fluggäste, die spezielle Sauerstoffzufuhr benötigen, in Begleitung einer fachkundigen Person reisen müssen, vorzugsweise eines Arztes oder einer Krankenpflegekraft. Wenn der Fluggast in der Lage ist, die Sauerstoffzufuhr selber zu regeln und vorab eine ärztliche Erlaubnis vorgelegt hat, ist eine Reise auch ohne Begleitung möglich.
Vom Fluggast gestellter Sauerstoff kann nicht verwendet werden.
Hinweis: Die Sauerstoffzufuhr kann unter keinen Umständen durch die Besatzung erfolgen.
TAP verfügt über 2 Typen von Sauerstoffflaschen:
- Groß 3l/min / 7l/min
- Klein 2l/min / 4l/min
Alle Sauerstoffflaschen werden mit einer integrierten Maske in Einheitsgröße gestellt.
Hinweis: Für Kinder unter 2 Jahren gibt es keine Masken.







INCAD 218 416 540
