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Kabinengepäck

Zum Kabinengepäck gehören Gepäckstücke, die der Fluggast in der Kabine transportiert, die aber nicht als Freigepäck gelten, da hierfür extra Sitzplätze* blockiert werden müssen.

Zum Kabinengepäck gehört sperriges oder zerbrechliches Gepäck, wie z.B. Kunstwerke, Musikinstrumente, Elektrogeräte, etc.

Unter folgenden Konditionen kann solches Gepäck mitgeführt werden:

  • Der Druck, den das Gepäckstück auf den Kabinensitz ausübt, überschreitet 84 kg nicht.
  • Für schwerere oder größere Gegenstände muss eventuell mehr als 1 Sitzplatz belegt werden, die Entscheidung über die Anzahl obliegt der Fluggesellschaft.

* Um mehr über die Bockierung von zusätzlichen Plätzen zu erfahren, klicken Sie bitte hier www.flytap.com