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Reisen nach Großbritannien

Wenn Sie nach Großbritannien reisen, überprüfen Sie bitte alle relevanten Informationen.
Wenn Sie nach Großbritannien reisen, überprüfen Sie bitte alle relevanten Informationen. Ab dem 1. Oktober 2021 dürfen Fluggäste aus der EU, dem EWR und der Schweiz nicht mehr nach Großbritannien einreisen, wenn sie ihre Citizen CARD oder Lifetime ID CARD vorlegen. Für die Einreise in das Land ist ausschließlich ein Reisepass erforderlich.
Ausnahmen für Fluggäste aus der EU, dem EWR oder der Schweiz gelten, wenn:
  • Der Fluggast hat eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder eine befristete Aufenthaltserlaubnis durch den Aufenthaltsstatus (EU-Niederlassungssystem) erhalten.
  • Der Fluggast hat bis zum 30. Juni 2021 den Aufenthaltsstatus (EU Settlement Scheme) beantragt, aber bis zum Datum der Reise keine Antwort auf seinen Antrag erhalten.
  • Der Fluggast besitzt eine Familienerlaubnis ausgestellt vom Vereinigten Königreichs (EU Settlement Scheme Family Permit).
  • Der Fluggast besucht das Vereinigte Königreich zu Gesundheitszwecken (oder begleitet eine Person, die im Vereinigten Königreich medizinische Versorgung erhält) im Rahmen der Vereinbarung S2 Healthcare Visitor.
  • Der Fluggast besitzt eine Frontier Worker Permit – d.h. ein Visum, das es dem Fluggast erlaubt, im Vereinigten Königreich zu arbeiten, während er Einwohner eines anderes Landes ist.
  • Der Fluggast ist Schweizer und besitzt ein Swiss Service Provider Visa.

Die oben genannten EU-, EWR- und Schweizer Bürger können mit ihren Ausweisdokumenten bis zum 31. Dezember 2025, in das Vereinigte Königreich einreisen. Die Verwendung von Ausweisdokumenten nach diesem Datum ist möglich, wenn diese Dokumente die Sicherheitsanforderungen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation erfüllen.

Bitte beachten Sie, dass seit dem 31. Dezember 2020 alle EU-, EWR- und Schweizer Bürger, die zum Arbeiten oder Studieren ins Vereinigte Königreich reisen möchten, eine ordnungsgemäße Einreiseerlaubnis benötigen.

Die Einreiseerlaubnis im Reisepass kann eine Visummarke sein, sie kann aber auch digital ausgestellt werden. Die EUSS-Lizenz wird digital ausgestellt.

Personalausweise britischer Staatsbürger aus Gibraltar und irische Reisepässe werden bei der Einreise in das Vereinigte Königreich weiterhin akzeptiert.

Fluggäste, die ungültige Dokumente vorlegen, dürfen nicht in das Vereinigte Königreich einreisen. Für Aufenthalte bis zu 6 Monaten ist kein Visum und keine Einreisegenehmigung erforderlich.

Weitere Informationen zu Dokumentenänderungen und akzeptierten Dokumenten bei Reisen in das Vereinigte Königreich finden Sie unten.
Alle Familienangehörigen von EU-/EWR- oder Schweizer Staatsangehörigen benötigen eine Einreisegenehmigung oder eine vom Vereinigten Königreich ausgestellte Familienbewilligung, um zu Ihrem EU-/EWR-/Schweizer-Familienmitglied im Vereinigten Königreich nachzuziehen oder es begleiten zu dürfen.

Familienangehörige mit einem Visum benötigen für alle Besuche bis zu einer Dauer von 6 Monaten ein Visum.

Im Vereinigten Königreich ausgestellte Familiengenehmigungen, ausgestellt auf Vignetten der Kategorie D, werden weiterhin ausgestellt und behalten ihre Gültigkeit bis zum 30. Juni 2021. Parallel dazu wurde eine neue EUSS-Familienerlaubnis eingeführt, ausgestellt auf der Vignette der Kategorie D mit dem Vermerk „EU SETTLEMENT SCHEME FAMILY PERMIT to join / to acc“ + Name des EWR-Staatsangehörigen.
Alle Familienmitglieder von britischen Staatsangehörigen benötigen ein Visum (wenn ein Visumstaatsangehöriger) oder eine Einreisegenehmigung für die Niederlassung.
Familienmitgliedern, die sich bereits im Vereinigten Königreich niedergelassen haben, wird eine biometrische Aufenthaltserlaubnis (BRP) für das Vereinigte Königreich ausgestellt.

Wenn ein Familienmitglied seinen biometrischen Aufenthaltstitel außerhalb des Vereinigten Königreichs verloren hat oder das Vereinigte Königreich verlassen hat, während sein EUSS-Antrag noch aussteht, muss er einen EUSS-Reisegenehmigungsantrag stellen.

Die EUSS-Reisegenehmigung ist für 6 Monate bei mehrfacher Einreise gültig.
Von der EU und Irland ausgestellte Artikel 10/20-Karten werden nicht mehr als Visumbefreiungsdokument akzeptiert.

Im Vereinigten Königreich ausgestellte Artikel 10/20-Karten werden weiterhin akzeptiert, wenn sie zusammen mit einem gültigen Reisedokument vorgelegt werden.
Das Vereinigte Königreich wird weiterhin die gleichen EU/EWR- und Schweizer Visa der Kategorie D und Aufenthaltstitel als Befreiungsdokumente für die visumfreie Durchreise durch das Vereinigte Königreich akzeptieren. Dies schließt diejenigen ein, die für die Republik Irland ausgestellt wurden.
Irische Staatsbürger
Irische Staatsbürger können weiterhin wie bisher im Vereinigten Königreich reisen und leben und benötigen keine Einreiseerlaubnis.
Darüber hinaus bleiben die Vereinbarungen für den gemeinsamen Reisebereich, die Großbritannien, Irland und die Abhängigkeiten der Krone abdecken, unverändert.

Temporäre & Notfall-Reisedokumente
Die Akzeptanz von temporären und Notfallpässen bleibt unverändert. Wenn es sich nicht um einen Reisepass handelt, ist ein Visum erforderlich, es sei denn, der Inhaber befindet sich auf der Durchreise in das Land, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Weitere Informationen finden Sie hier.

Formulare im einheitlichen Format (UFFs)
Ab 23:00 (britische Zeit) am 31. Dezember 2020 werden die Uniform Format Forms (UFFs) durch das UK Form für das Ausstellen eines Visums (FAVs) ersetzt. UFFs können weiterhin für Reisen akzeptiert werden, so lang die aufgeklebte Vignette gültig ist.

EU-Laissez-Passer
Großbritannien wird den EU-Laissez-Passer weiterhin akzeptieren.

Liste der Reisenden
Das Vereinigte Königreich wird die 'List of Travellers' weiterhin bis zum 1. Oktober 2021 akzeptieren.

Diplomaten und Mitarbeiter internationaler Organisationen
EU-, EWR- und Schweizer Staatsbürger, die Diplomaten sind oder Mitarbeiter bestimmter internationaler Organisationen sind, bleiben weiterhin von der Einwanderungskontrolle ausgenommen. Sie haben möglicherweise eine Vignettenbefreiung, reisen möglicherweise mit einem diplomatischen Ausweis oder einer schriftlichen Notiz.