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Bitte konsultieren Sie unseren FAQ-Bereich.
Buchungen für die Beförderung von Therapiehunden (ESAN) zu therapeutischen Zwecken, die außer einer grundlegenden Schulung nicht speziell ausgebildet sein müssen, werden bei der TAP ab dem 15. Januar 2021 nicht mehr akzeptiert.
Bei bereits bestätigten Buchungen bis zu diesem Datum wird diese Serviceleistung weiterhin gewährleistet.
Folgende Assistenzhunde sind an Bord zugelassen:
Hunde, die zur Kategorie der Assistenztiere (SVAN) gehören und darin ausgebildet werden, Aufgaben zur Unterstützung ihres Besitzers/Betreuers auszuführen, beispielsweise:
Was benötigen Sie, um mit Ihrem Assistenzhund zu fliegen?
- Beantragung dieser Serviceleistung am Schalter oder über dieses Formular bis spätestens 48 Stunden vor dem Flug.
- Der Hund muss ordnungsgemäß als Assistenztier (SVAN) anerkannt sein.
- Vorlage einer Ausbildungsbescheinigung1 des Hundes einer anerkannten Einrichtung bei der Buchung.
- Der Hund muss über einen von einem Tierarzt ausgestellten Ausweis verfügen, der seine Identität und Tollwutimpfung bescheinigt, bzw. in Ländern, die keine Tierausweise ausstellen, ein offizielles tierärztliches Gesundheitszeugnis.
- Nachweis der Erfüllung der geltenden gesundheitlichen Anforderungen;
- Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung.
So befördern Sie Ihren Assistenzhund

- Ohne Transporttasche, zu Füßen des Besitzers.
- Stets angeleint.
- Nicht auf einem Sitzplatz für Passagiere.
- Ohne sich in der Kabine zu bewegen.
Die hier erteilten Informationen beziehen sich ausschließlich auf die nicht kommerzielle Beförderung von Hunden, die als Assistenztiere (SVAN) anerkannt sind. Wenn Sie Informationen über den Im- und Export von Tieren benötigen, wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Botschaften oder Konsulate.
TAP Air Portugal behält sich das Recht vor, die Mitnahme zu verweigern, wenn das Tier Anzeichen von Krankheit, Aggressivität oder mangelnder Hygiene oder andere abnormale Merkmale aufweist, die die Sicherheit des Fluges gefährden könnten.
Die TAP erfüllt folgende geltenden Vorschriften:
- EU-Verordnung Nr. 1107/2006 vom 5. Juli 2006 über die Rechte von Fluggästen mit eingeschränkter Mobilität.
- Fluggäste mit Abflug bzw. Ankunft in den USA werden nach dem seit dem 13. Mai 2009 geltenden „Code of Federal Regulations“ Kapitel 382 des Verkehrsministeriums (DOT) der USA befördert.