Die Annahmebedingungen variieren je nach Alter des Kinds.
- Die TAP befördert keine Kinder von 3 Monaten bis zu 4 Jahren als unbegleitete Minderjährige. Auf Antrag der Eltern oder Erziehungsberechtigten kann die TAP eine Begleitperson bereitstellen.
- Kinder unter 2 Jahren müssen immer in Begleitung eines Erwachsenen reisen. Die Begleitperson muss mindestens 18 Jahre alt sein und in der Lage sein, während der gesamten Reise die Verantwortung für das Baby zu übernehmen, einschließlich der Check-in- Formalitäten und Zollkontrolle. Für Babys ohne Begleitung eines Erwachsenen muss im Voraus der Service einer zusätzlichen Begleitperson (ESHO) gebucht und bezahlt werden.
- Kinder zwischen 2 und 4 Jahren (einschließlich) können in Begleitung eines anderen Fluggastes im Alter zwischen 12 und 15 Jahren reisen, solange für beide Fluggäste die Verfahren für „unbegleitete Minderjährige“ eingehalten werden. Andernfalls muss für Kinder zwischen 2 und 4 Jahren im Voraus der Service einer zusätzlichen Begleitperson (ESHO) gebucht und bezahlt werden.
- Kinder zwischen 5 und 11 Jahren können in Begleitung eines Fluggastes im Alter von mindestens 16 Jahren reisen, solange dieser in der Lage ist, die Verantwortung für die gesamte Flugreise zu übernehmen, einschließlich der Check-in- Formalitäten und Kontrollen am Flughafen.
- Fluggäste im Alter zwischen 5 und 11 Jahren sind immer „unbegleitete Minderjährige„ sofern sie allein reisen.
- Zwischen 12 und 17 Jahren können Fluggäste in Ausnahmefällen als „unbegleitete Minderjährige„; gelten, wenn die Eltern oder Erziehungsberechtigten dies wünschen.
- Kinder, die in einer anderen Kabinenklasse reisen als der zugehörige Erwachsene, gelten ebenfalls als unbegleitete Minderjährige.
- Für diesen Service gibt es keine Warteliste.
- Wurde die Buchung angefordert/bestätigt, muss die TAP die Namen und Kontaktdaten (Telefonnummer, Anschrift) der Personen erhalten, die das Kind zum Flughafen bringen und es dort abholen.
Für die Buchung eines Flugs für einen unbegleiteten Minderjährigen kontaktieren Sie bitte die TAP, damit wir Sie dabei unterstützen können.
Wurde die Buchung angefordert/bestätigt, muss die TAP die Namen und Kontaktdaten (Telefonnummer und Anschrift) der Personen erhalten, die das Kind zum Flughafen bringen und es dort abholen.
Für diesen Service gibt es keine Warteliste.
Bei der Buchung eines Tickets für einen unbegleiteten Minderjährigen fallen die folgenden Gebühren an:
Die Gebühren werden folgendermaßen berechnet:
- für alleinreisende Kinder zwischen 5 und 11 Jahren;
- für unbegleitete Minderjährige;
- pro Flugstrecke (Oneway)*;
- für Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren, wenn die Eltern/gesetzlichen Vertreter wünschen, dass sie als unbegleitete Minderjährige behandelt werden.
Im Falle einer Stornierung:
Der Service UMNR** wird erstattet, wenn er vor Abflug storniert wird.
* Oneway – nur Hin- oder Rückflug
**Unbegleitete Minderjährige
Auf Wunsch der Eltern oder der gesetzlichen Vertreter des Kindes kann die TAP eine Begleitperson für Minderjährige zwischen 3 Monaten und einschließlich 4 Jahren bereitstellen.
Der durch die Begleitperson besetzte Platz wird in Rechnung gestellt. Neben den Kosten für die Begleitperson wird für das Kind ein Erwachsenentarif und nicht der entsprechende Kindertarif berechnet.
Der Tarif wird auf Basis eines einfachen Flugs mit dem Abflug- und Zielort der Reise berechnet. Zum Beispiel würde bei der Reise eines Kindes auf der Strecke Funchal – Lissabon – London, bei der eine Begleitperson für den Abschnitt Funchal – Lissabon benötigt wird, der Tarif für den Begleitservice für die Strecke Funchal – London berechnet, selbst wenn die Begleitperson auf der Strecke Lissabon – London nicht zugegen wäre.
Preise und Stornierung für eine zusätzliche Begleitperson
- Für die Begleitperson wird der Normalpreis für Erwachsene für einen Flug in der Economy Class erhoben (es können lediglich bestimmte Tarife ohne Einschränkungen gelten);
- Für Kinder oder Babys wird der volle Preis für Erwachsene berechnet, der sich nach der Verfügbarkeit der Plätze für den Flug und nach den veröffentlichten Tarifen richtet;
- Für die zusätzliche Begleitperson werden keine Flughafengebühren berechnet;
- Erscheint das minderjährige Kind nicht oder werden die Dienste der Begleitperson weniger als vier Tage vor dem Abflug storniert, kann keine Erstattung gezahlt werden.
Die Ein- und Ausreise des Minderjährigen unterliegt den portugiesischen Vorschriften und Gesetzen.