Die Annahmebedingungen variieren je nach Alter des Kinds.
- TAP akzeptiert keine unbegleiteten Minderjährigen unter 5 Jahren.
- Kinder unter 2 Jahren müssen immer in Begleitung eines Erwachsenen reisen. Die Begleitperson muss mindestens 18 Jahre alt sein und in der Lage sein, während der gesamten Reise die Verantwortung für das Baby zu übernehmen, einschließlich der Check-in- Formalitäten und Zollkontrolle.
- Kinder zwischen 2 und 4 Jahren (einschließlich) können in Begleitung eines anderen Fluggastes im Alter zwischen 12 und 15 Jahren reisen, solange für beide Fluggäste die Verfahren für „unbegleitete Minderjährige“ eingehalten werden.
- Kinder zwischen 5 und 11 Jahren können in Begleitung eines Fluggastes im Alter von mindestens 16 Jahren reisen, solange dieser in der Lage ist, die Verantwortung für die gesamte Flugreise zu übernehmen, einschließlich der Check-in- Formalitäten und Kontrollen am Flughafen.
- Fluggäste im Alter zwischen 5 und 11 Jahren sind immer „unbegleitete Minderjährige„ sofern sie allein reisen.
- Zwischen 12 und 17 Jahren können Fluggäste in Ausnahmefällen als „unbegleitete Minderjährige„; gelten, wenn die Eltern oder Erziehungsberechtigten dies wünschen.
- Kinder, die in einer anderen Kabinenklasse reisen als der zugehörige Erwachsene, gelten ebenfalls als unbegleitete Minderjährige.
- Für diesen Service gibt es keine Warteliste.
- Wurde die Buchung angefordert/bestätigt, muss die TAP die Namen und Kontaktdaten (Telefonnummer, Anschrift) der Personen erhalten, die das Kind zum Flughafen bringen und es dort abholen.
- Der UMNR-Dienst (Unbegleitete Minderjährige) steht bei Flügen, bei denen ein Zwischenstopp mit Übernachtung eingelegt wird, leider nicht zur Verfügung.