Gegenstände, die Sie in der Kabine mitführen dürfen
Als Sondergepäck in der Kabine gelten Gegenstände, die in der Kabine mitgeführt werden müssen, jedoch kein Freihandgepäck sind.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Objekt als spezielles Kabinengepäck gilt, wenden Sie sich bitte an uns.
- Zerbrechliche Objekte - Kunstwerke, Musikinstrumente
- Sperrige Objekte - große Musikinstrumente
- Wertvolle Objekte - Wie zum Beispiel Diplomatengepäck
Buchung
Um eine sichere Beförderung zu gewährleisten, muss für Sondergepäck ein Extrasitz in der Kabine reserviert werden. Dabei sind folgende Bedingungen eingehalten werden:
Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Buchung von Sonderhandgepäck gleichzeitig mit der Buchung Ihrer Reise an einem der TAP-Serviceschalter oder über unser Contact Center erfolgen muss.
Weitere Informationen zum Extrasitz finden Sie hier.
- Das maximale Gewicht für Handgepäck beträgt 30 kg/66,13 lb. Die maximale Größe beträgt: 155x42x25 vom Boden in der Kabine oder 110x42x50 auf dem Sitz;
- Die erforderlichen Extrasitze werden von der Fluggesellschaft festgelegt.
Weitere Informationen zum Extrasitz finden Sie hier.
Wichtige Hinweise
Fluggäste die auf einem Platz neben den Notausgängen sitzen, können aus Sicherheitsgründen keinen Extrasitz für die Beförderung von Sondergepäck buchen.