Gepäck an Bord

Sondergepäck in der Kabine

Zerbrechliche, sperrige oder wertvolle Gegenstände dürfen in der Kabine mitgeführt werden.

Gegenstände, die Sie in der Kabine mitführen dürfen

Als Sondergepäck in der Kabine gelten Gegenstände, die in der Kabine mitgeführt werden müssen, jedoch kein Freihandgepäck sind. 
  • Zerbrechliche Objekte - Kunstwerke, Musikinstrumente
  • Sperrige Objekte - große Musikinstrumente
  • Wertvolle Objekte - Wie zum Beispiel Diplomatengepäck
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Objekt als spezielles Kabinengepäck gilt, wenden Sie sich bitte an uns.

Buchung

Um eine sichere Beförderung zu gewährleisten, muss für Sondergepäck ein Extrasitz in der Kabine reserviert werden. Dabei sind folgende Bedingungen eingehalten werden:
  • Das maximale Gewicht für Handgepäck beträgt 30 kg/66,13 lb. Die maximale Größe beträgt: 155x42x25 vom Boden in der Kabine oder 110x42x50 auf dem Sitz;
  • Die erforderlichen Extrasitze werden von der Fluggesellschaft festgelegt.

Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Buchung von Sonderhandgepäck gleichzeitig mit der Buchung Ihrer Reise an einem der TAP-Serviceschalter oder über unser Contact Center erfolgen muss.

Weitere Informationen zum Extrasitz finden Sie hier.