Diese Bekanntmachung ist durch die Verordnung (EG) Nr. 261 / 2004 des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union vom 11. Februar 2004 (PDF, 0.1 MB, DE) verbindlich vorgeschrieben HAFTUNGSAUSSCHLUSS. Bitte fordern Sie die Durchsetzung dieser Vorschriften bei der zuständigen Stelle an.
Bitte beachten Sie die Kontaktdaten der für die Durchsetzung der Fluggastrechte zuständigen Stellen (PDF, 0.2 MB, EN).
Annullierungsmitteilung
Die folgenden Bestimmungen gelten:
- Im Falle der Nichtdurchführung eines Fluges, der zuvor von TAP Air Portugal durchgeführt werden sollte und für den mindestens ein Sitzplatz reserviert wurde;
- Für Fluggäste auf Flügen, die von Flughäfen in der Europäischen Union (EU) starten, und für Fluggäste auf Flügen, die von EU-Luftfrachtführern durchgeführt werden und von Flughäfen außerhalb der EU zu einem Flughafen in der EU starten (es sei denn, die Fluggäste haben im Land des Flughafens außerhalb der EU Leistungen, Vergütung und Unterstützungsleistungen erhalten);
- Vorausgesetzt, die Fluggäste verfügen über eine bestätigte Buchung für den betreffenden Flug oder die Fluggesellschaft bzw. der Reiseveranstalter hat den ursprünglich gebuchten Flug auf einen anderen Flug umgebucht, ungeachtet des Grundes;
- Nur für Fluggäste mit direkt oder indirekt öffentlich zugänglichen Tarifen oder Tickets, die im Rahmen eines Vielfliegerprogramms oder eines anderen kommerziellen Programms ausgestellt wurden.
Vorschriften über Vergütung und Unterstützung
1) Im Falle einer Flugannullierung bietet TAP Air Portugal folgende Unterstützung an:
1.1) Welche Optionen sind verfügbar:
- Erstattung des gesamten Ticketpreises oder der nicht beendeten Reiseabschnitte innerhalb von sieben Tagen (in bar, durch elektronische Überweisung, Bankschecks oder, mit schriftlicher Zustimmung des Fluggastes, in Form von Reisegutscheinen oder anderen Dienstleistungen). Die in Anspruch genommenen Reiseabschnitte können auch dann erstattet werden, wenn der Flug nicht mehr in die ursprüngliche Reiseplanung passt; im letzteren Fall wird gegebenenfalls ein Rückflug (zum frühestmöglichen Zeitpunkt) zum ursprünglichen Abflugort angeboten;
- Umleitung der Fluggäste unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen zum endgültigen Ziel zum frühestmöglichen Zeitpunkt;
- Umleitung des Fluggastes unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen zum endgültigen Ziel zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Sitzplätzen.
Hinweis 1: Die Bestimmungen zu Absatz 1) gelten auch für Fluggäste, deren Flüge eine Pauschalreise beinhalten, mit Ausnahme des Erstattungsanspruchs gemäß der Richtlinie (EU) 2015 / 2302.
Hinweis 2: Wenn eine Stadt oder Region über mehrere Flughäfen verfügt und TAP Air Portugal einen Flug zu einem anderen Flughafen als dem ursprünglich gebuchten anbietet, übernimmt TAP Air Portugal die Kosten für den Transfer vom alternativen Flughafen zu dem in der ursprünglichen Buchung angegebenen Flughafen oder zu einem anderen nahe gelegenen, mit dem Fluggast vereinbarten Ziel.
1.2) Darüber hinaus bietet TAP Air Portugal kostenlos Folgendes an:
- Mahlzeiten und Getränke in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit;
- Telefonkarte, zwei Telefonate oder andere Kommunikationsmittel.
1.3) Im Falle einer Umleitung im Zusammenhang mit einem annullierten Flug bietet TAP Air Portugal ebenfalls eine Umleitung an, wenn die vernünftigerweise erwartete Abflugszeit mindestens einen Tag nach der geplanten Abflugszeit des annullierten Fluges liegt:
- Hotelunterkunft, wenn:
- die Fluggäste einen Aufenthalt von einer oder mehreren Nächten benötigen;
- die Fluggäste ihren Aufenthalt über den ursprünglichen Zeitplan hinaus verlängern müssen.
- Transport zwischen dem Flughafen und dem Ort der Unterbringung (Hotel oder anderes).
Hinweis: Die Fluggäste sind für alle Kosten im Zusammenhang mit den Absätzen 1.2) und 1.3) verantwortlich, die nach der dritten Stunde vor der Abflugszeit des Rückflugs gemäß Absatz a. von 1.1) oder des Umsteigeflugs gemäß den Absätzen b. und c. von 1.1) anfallen.
1.4) Die Fluggäste haben Anspruch auf die folgende Vergütung, die nach den Bestimmungen von 1.1), Buchstabe a. zu zahlen ist:
- 250 Euro für alle Flüge bis zu 1 500 Kilometern;
- 400 Euro für alle innergemeinschaftlichen Flüge über 1 500 Kilometer und alle Flüge von 1 500 bis 3 500 Kilometer;
- 600 Euro für alle Flüge, die nicht unter die obigen Absätze fallen.
Hinweis: Wir verwenden das letzte Ziel des Fluggastes, an dem die Ankunft aufgrund der Annullierung beeinträchtigt wird, als Grundlage für die Bestimmung der entsprechenden Entfernung. Entfernungen müssen mit der Großkreisroutenmethode gemessen werden.
Mit Ausnahme von:
- Die Annullierung wurde dem Fluggast mindestens zwei Wochen vor der geplanten Abflugszeit mitgeteilt;
- Die Annullierung wurde dem Fluggast zwischen zwei Wochen und sieben Tagen vor der geplanten Abflugszeit mitgeteilt. Es wurde eine anderweitige Beförderung angeboten, die es dem Fluggast ermöglicht, bis zu zwei Stunden früher als die ursprüngliche Abflugszeit abzufahren und bis zu vier Stunden später als die ursprüngliche Ankunftszeit am endgültigen Ziel anzukommen; oder;
- Die Annullierung wurde dem Fluggast weniger als sieben Tage vor der geplanten Abflugzeit mitgeteilt Es wurde eine Umleitung angeboten, so dass der Fluggast bis zu einer Stunde vor der geplanten Abflugszeit abreisen und bis zu zwei Stunden nach der geplanten Ankunftszeit am endgültigen Zielort ankommen konnte;
- TAP Air Portugal kann nachweisen, dass die Annullierung durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände verursacht wurde, auch wenn alle angemessenen Maßnahmen ergriffen wurden.
2) Wenn die Weiterreise zum endgültigen Ziel des Fluggastes mit einem alternativen Flug gemäß 1.1) Buchstaben b. und c. erfolgt, dessen Ankunftszeit die planmäßige Ankunftszeit des Fluges bei der ursprünglichen Buchung nicht überschreitet:
- zwei Stunden (bei Flügen bis zu 1 500 km);
- drei Stunden (bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1 500 km und bei Flügen zwischen 1 500 und 3 500 km);
- vier Stunden (bei allen Flügen, die nicht unter die vorstehenden Abschnitte fallen, kann TAP Air Portugal die Vergütung gemäß Absatz 1.4) um 50 % kürzen).
3) Die in dieser Bekanntmachung vorgesehene Unterstützung gilt unbeschadet der Rechte, die sich aus der EU-Richtlinie 2015 / 2302 ergeben.
4) Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität und alle Begleitpersonen sowie unbegleitete Kinder haben das Recht, bei der ersten Gelegenheit die in den Absätzen a. und b. der Punkte 1.2) und 1.3) genannten Hilfen in Anspruch zu nehmen, und TAP Air Portugal wird auf ihre Bedürfnisse eingehen.
5) Ein von TAP ausgestellter Gutschein / MCO für Erstattungen oder Zahlungen kann nur für Reisen oder Dienstleistungen verwendet werden, die direkt von TAP angeboten werden.
6) Für die Anwendung dieser Bestimmungen gelten die folgenden Definitionen:
- Luftfrachtführer der Gemeinschaft: ein Luftfrachtführer, der über eine gültige Betriebsgenehmigung verfügt, die von einem Mitgliedstaat gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EWG) Nr. 2407 / 92 des Rates vom 23. Juli 1992 über die Erteilung von Betriebsgenehmigungen an Luftfrachtführern erteilt wurde;
- Betreibende Luftfrachtführer: Ein Luftfrachtführer, der einen Flug im Rahmen eines Vertrags mit einem Fluggast oder im Namen einer natürlichen oder juristischen Person, die einen Vertrag mit diesem Fluggast hat, durchführt oder durchzuführen beabsichtigt;
- Endgültiges Ziel: der Ort, der auf dem am Check-in-Schalter vorgelegten Ticket angegeben ist. Bei Anschlussflügen wird der Zielort des letzten Fluges angegeben, wobei alle alternativen Anschlussflüge ausgeschlossen werden, sofern sie die ursprüngliche planmäßige Ankunft erfüllen;
- Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität: Personen mit eingeschränkter Mobilität aufgrund einer körperlichen (sensorischen oder motorischen, dauerhaften oder vorübergehenden) Behinderung, einer geistigen Behinderung, des Alters oder aus anderen Gründen, die eine besondere Betreuung und eine spezifische Anpassung der für alle Fluggäste verfügbaren Dienstleistungen erfordern.
Verzögerungsmeldung
Die folgenden Bestimmungen gelten:
- Für Fluggäste auf Flügen, die von EU-Flughäfen abfliegen, und für Fluggäste auf Flügen von Luftfrachtführern der Gemeinschaft, die von Flughäfen außerhalb der EU zu einem EU-Flughafen abfliegen (es sei denn, sie haben im Land des Flughafens außerhalb der EU Leistungen, Vergütungen oder Unterstützung erhalten);
- Vorausgesetzt, dass die Fluggäste über eine bestätigte Buchung für den betreffenden Flug verfügen und wie vereinbart und im Voraus gemäß schriftlicher (oder elektronischer) Anweisung zum Check-in erscheinen. Oder bis zu 45 Minuten vor der Abflugszeit, wenn keine Zeit angegeben ist, oder wenn die Fluggäste von einem Luftfrachtführer- oder Reiseunternehmen von dem ursprünglich gebuchten Flug auf einen anderen Flug umgebucht werden, gleichgültig aus welchem Grund;
- Nur für Fluggäste mit direkt oder indirekt öffentlich zugänglichen Tarifen oder Tickets, die im Rahmen eines Vielfliegerprogramms oder eines anderen kommerziellen Programms ausgestellt wurden;
- Für Flüge, bei denen TAP Air Portugal der betreibende Luftfrachtführer ist.
Vorschriften über Vergütung und Unterstützung
1) Wenn TAP Air Portugal berechtigte Gründe hat, eine Verspätung des Fluges gegenüber der geplanten Abflugszeit zu erwarten:
- Für zwei oder mehr Stunden, bei Flügen bis zu 1 500 km;
- Für drei oder mehr Stunden bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1 500 km und bei allen Flügen zwischen 1 500 und 3 500 km;
- Für vier oder mehr Stunden bei Flügen, die nicht unter die vorstehenden Absätze fallen.
Hinweis: Entfernungen müssen mit der Großkreisroutenmethode gemessen werden.
1.1) TAP Air Portugal bietet kostenlos an:
- Mahlzeiten und Getränke in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit;
- Telefonkarte, zwei Telefonate oder andere Kommunikationsmittel.
1.2) Wenn die voraussichtliche Abflugszeit mindestens einen Tag nach der angekündigten Abflugszeit liegt, bietet TAP Air Portugal zusätzlich zu den oben beschriebenen Leistungen kostenlose Unterstützung an:
- Hotelunterkunft, wenn:
- die Fluggäste einen Aufenthalt von einer oder mehreren Nächten benötigen; oder
- die Fluggäste ihren Aufenthalt über den ursprünglichen Zeitplan hinaus verlängern müssen
- Transport zwischen dem Flughafen und dem Ort der Unterbringung (Hotel oder anderes).
1.3) Wenn die Verspätung mindestens fünf Stunden beträgt und der Fluggast beschließt, den verspäteten Flug nicht anzutreten, bietet TAP innerhalb von sieben Tagen eine Erstattung des gesamten Ticketpreises oder der nicht durchgeführten Reiseabschnitte an (in bar, per elektronischer Banküberweisung, Bankanweisung, Bankschecks oder mit schriftlicher Zustimmung des Fluggastes durch Reisegutscheine oder andere Dienstleistungen). Die in Anspruch genommenen Reiseabschnitte können auch dann erstattet werden, wenn der Flug nicht mehr in die ursprüngliche Reiseplanung passt; im letzteren Fall wird gegebenenfalls ein Rückflug (zum frühestmöglichen Zeitpunkt) zum ursprünglichen Abflugort angeboten.
Hinweis: Die oben genannten Bestimmungen gelten auch für Fluggäste, deren Flüge eine Pauschalreise beinhalten, mit Ausnahme des Rechts auf Erstattung gemäß der EU-Richtlinie 2015 / 2302.
2) Die Fluggäste sind für alle Kosten verantwortlich, die im Zusammenhang mit den Absätzen a. und b. von 1.1) und 1.2) stehen und nach der dritten Stunde vor der Abflugszeit des verspäteten Fluges oder des in Absatz 1.3) genannten Rückfluges gezahlt werden.
3) TAP Air Portugal leistet die in dieser Bekanntmachung genannte Unterstützung innerhalb der in den Absätzen a. b. und c. von Punkt 1) genannten Fristen für jede Fernbestellung.
4) Die in dieser Bekanntmachung vorgesehene Unterstützung gilt unbeschadet der Rechte, die sich aus der EU-Richtlinie 2015 / 2302 ergeben.
5) Unabhängig von der Dauer der Verspätung haben Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität und alle Begleitpersonen sowie unbegleitete Kinder das Recht, bei der ersten Gelegenheit die in 1.1) (Buchstabe a.) und 1.2) (Buchstaben a. und b.) genannten Hilfen in Anspruch zu nehmen, und TAP Air Portugal wird auf ihre Bedürfnisse eingehen.
6) Wenn sich der Flug bei der Ankunft am endgültigen Ziel um drei Stunden oder mehr verspätet hat, können die Fluggäste Anspruch auf die folgenden Vergütungsleistungen haben:
- 250 Euro für alle Flüge bis zu 1 500 Kilometern;
- 400 Euro für alle innergemeinschaftlichen Flüge über 1 500 Kilometer und alle Flüge von 1 500 bis 3 500 Kilometer;
- 600 Euro für alle Flüge, die nicht unter die obigen Absätze fallen.
Hinweis 1: Nicht anwendbar, wenn TAP Air Portugal nachweisen kann, dass die Verspätung durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände verursacht wurde, auch wenn alle angemessenen Maßnahmen ergriffen wurden.
Hinweis 2: Vergütung kann in bar, durch elektronische Überweisung, durch Bankschecks oder mit schriftlicher Zustimmung des Fluggastes durch Reisegutscheine oder andere Dienstleistungen erfolgen.)
Hinweis 3: Wir verwenden das letzte Ziel des Fluggastes, an dem die Ankunft aufgrund der Annullierung beeinträchtigt wird, als Grundlage für die Bestimmung der entsprechenden Entfernung. Entfernungen müssen mit der Großkreisroutenmethode gemessen werden.
7) Für die Anwendung dieser Bestimmungen gelten die folgenden Definitionen:
- Luftfrachtführer der Gemeinschaft: ein Luftfrachtführer, der im Besitz einer gültigen Betriebsgenehmigung ist, die von einem Mitgliedstaat gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EWG) Nr. 2407 / 92 des Rates vom 23. Juli 1992 über die Erteilung von Betriebsgenehmigungen an Luftfrachtführern erteilt wurde;
- Betreibender Luftfrachtführer: ein Luftfrachtführer, der einen Flug im Rahmen eines Vertrags mit einem Fluggast oder im Namen einer natürlichen oder juristischen Person, die einen Vertrag mit diesem Fluggast hat, durchführt oder durchzuführen beabsichtigt;
- Endgültiges Ziel: der Ort, der auf dem am Check-in-Schalter vorgelegten Ticket angegeben ist. Bei Anschlussflügen wird der Zielort des letzten Fluges angegeben, wobei alle alternativen Anschlussflüge ausgeschlossen werden, sofern sie die ursprüngliche planmäßige Ankunft erfüllen;
- Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität: Personen mit eingeschränkter Mobilität aufgrund einer körperlichen (sensorischen oder motorischen, dauerhaften oder vorübergehenden) Behinderung, einer geistigen Behinderung, des Alters oder aus anderen Gründen, die eine besondere Betreuung und eine spezifische Anpassung der für alle Fluggäste verfügbaren Dienstleistungen erfordern.