Beförderungsbedingungen

Allgemeine Beförderungsbedingungen

Ihr Beförderungsvertrag mit TAP Air Portugal richtet sich nach:

  • den geltenden Konditionen Ihres Tickets;
  • gesetzlichen Bestimmungen (weitere Informationen unten);
  • den Allgemeinen Beförderungsbedingungen (Fluggäste und Gepäck) von TAP Air Portugal 

Unsere vollständigen Beförderungsbedingungen stehen hier (PDF, 0.24MB, EN) als Pdf Download zur Verfügung.

Haftung von Luftfahrtunternehmen für die Fluggäste und ihr Gepäck  

Das Informationsblatt im PDF-Download (PDF, 0.1MB, DE) gibt einen Überblick über alle Haftungsbestimmungen, denen die Luftfahrtunternehmen in der EU laut EU-Recht und Montrealer Übereinkommen seit dem 30. Dezember 2009 unterliegen. Weitere Informationen zu den Fluggastrechten finden Sie hier (PDF, 0,1 MB, DE).

Dieser Hinweis wird von der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (PDF, 0.1MB, DE) des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union vom 11. Februar 2004 verlangt. Bitte fordern Sie vom verantwortlichen Unternehmen die Umsetzung dieser Verordnung.

Die Kontaktdaten der Stellen, die für die Durchsetzung der Rechte für Fluggäste im Luftverkehr verantwortlich sind, finden Sie hier.

Annullierung eines Flugs

Die folgenden Bestimmungen gelten:

  1. für den Fall der Nichtdurchführung eines geplanten Flugs, der von TAP Air Portugal hätte ausgeführt werden sollen und für den zumindest ein Platz reserviert war;
  2. für Fluggäste, die auf Flughäfen innerhalb der EU einen Flug antreten, sowie für Fluggäste, die von einem Flughafen außerhalb der EU mit einem Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft einen Flug zu einem Flughafen innerhalb der EU antreten (es sei denn, sie haben in dem Staat, in dem sich besagter Flughafen außerhalb der EU befindet, Vergütungen oder eine Entschädigung erhalten und es wurde ihnen dort Unterstützungsleistungen gewährt);
  3. unter der Bedingung, dass die Fluggäste über eine bestätigte Buchung für den betreffenden Flug verfügen oder dass sie, ungeachtet des Grundes dafür, von einem Luftfahrtunternehmen oder Reiseunternehmen von einem Flug, für den sie eine Buchung besaßen, auf einen anderen Flug umgebucht wurden;
  4. nur für Fluggäste, die zu einem Tarif reisen, der für die Öffentlichkeit unmittelbar oder mittelbar verfügbar ist, oder aber mit Flugscheinen, die im Rahmen von Vielfliegerprogrammen oder anderen Werbeprogrammen ausgegeben wurden;
  5. für Flüge, bei denen TAP Air Portugal das ausführende Luftfahrtunternehmen ist.

Bestimmungen über Entschädigungs- und Unterstützungsleistungen

  • 1) Bei Annullierung eines Fluges bietet Ihnen TAP Air Portugal die folgenden Unterstützungsleistungen an:
    • 1.1) Sie können wählen zwischen:
      • (a) der binnen sieben Tagen zu leistenden vollständigen Erstattung Ihrer Flugscheinkosten (durch Barzahlung, elektronische Überweisung, Scheck oder - mit Ihrem schriftlichen Einverständnis - in Form von Reisegutscheinen und/oder anderen Dienstleistungen), und zwar für die von Ihnen nicht zurückgelegten Reiseabschnitte sowie für die bereits zurückgelegten Reiseabschnitte, wenn der Flug im Hinblick auf Ihren ursprünglichen Reiseplan zwecklos geworden ist, gegebenenfalls in Verbindung mit einem Rückflug zu Ihrem ersten Abflugort (zur frühestmöglicher Gelegenheit);
      • (b) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt;
      • (c) umleitung unter ähnlichen Bedingungen zu Ihrem Endziel, zu einem späteren Zeitpunkt nach Belieben, vorbehaltlich der Sitzplatzverfügbarkeit.

    Anmerkung 1: Die Bestimmungen unter Punkt 1. gelten auch für Fluggäste, deren Flüge Teil einer organisierten Reise sind, mit Ausnahme des Anspruchs auf Erstattung, wenn er sich aus der Richtlinie (EU) 2015/2302 ergibt.

    Anmerkung 2:
    Befinden sich in einer Stadt oder in einer Region mehrere Flughäfen und bietet TAP Air Portugal Ihnen einen Flug zu einem anderen Flughafen an, als er in Ihrer Buchung ursprünglich vorgesehen war, so trägt TAP Air Portugal die Kosten für Ihre Beförderung von diesem anderen Flughafen zu dem in Ihrer Buchung vorgesehenen Flughafen oder aber zu einem sonstigen nahe gelegenen und mit Ihnen vereinbarten Zielort.

    • 1.2) Darüber hinaus bietet TAP Air Portugal Ihnen unentgeltlich die folgenden Leistungen an:
      • (a) Mahlzeiten und Getränke in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit;
      • (b) Telefonkarte, zwei Telefonanrufe oder sonstige Kommunikationsmittel (z.B. Fax, Telex).
    • 1.3) Liegt im Falle einer anderweitigen Beförderung, die durch die Annullierung Ihres Flugs bedingt ist, die nach vernünftigem Ermessen zu erwartende Abflugzeit frühestens einen Tag nach der planmäßigen Abflugzeit Ihres annullierten Flugs, so bietet TAP Air Portugal ferner die folgenden Leistungen an:
      • (a) Hotelunterbringung, falls:
        • ein Aufenthalt von einer oder mehreren Nächten notwendig ist;
        • ein Aufenthalt zusätzlich zu dem von Ihnen beabsichtigten Aufenthalt notwendig ist;
      • (b) Beförderung zwischen dem Flughafen und dem Ort der Unterbringung (Hotel oder Sonstiges).

    Hinweis: Alle Ausgaben im Zusammenhang mit den Punkten 1,2 und 1,3 oben, die nach der dritten Stunde vor der Abflugszeit des Rückflug, der oben unter Punkt 1.1.1 erwähnt wurde, oder dem Flug, der oben in den Punkten 1.1.2 und 1.1.3 erwähnt wurde, anfallen, gehen zu Ihren Lasten.

    • 1.4) Sie haben Anspruch auf die folgende Vergütung, die gemäß Punkt 1.1.1 oben zu zahlen ist:
      • (a) 250 EUR bei allen Flügen mit einer Entfernung von bis zu 1.500 km;
      • (b) 400 EUR bei allen innergemeinschaftlichen Flügen mit einer Entfernung von mehr als 1.500 km und bei allen anderen Flügen mit einer Entfernung zwischen 1.500 und 3.500 km;
      • (c) 600 EUR bei allen nicht unter die Buchstaben (a) oder (b) fallenden Flügen.

        Anmerkung:
        Bei der Ermittlung der Entfernung wird der letzte Zielort zugrunde gelegt, an dem der Fluggast infolge der Flugannullierung später als zur planmäßigen Ankunftszeit ankommt. Die Entfernungen sind nach der Methode der Großkreisentfernung zu ermitteln.

        Es sei denn:

        • Sie werden über die Annullierung mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet;
        • Sie werden über die Annullierung in einem Zeitraum zwischen zwei Wochen und sieben Tagen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es Ihnen ermöglicht, nicht mehr als zwei Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und Ihr Endziel höchstens vier Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen; oder
        • Sie werden über die Annullierung weniger als sieben Tagen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es Ihnen ermöglicht, nicht mehr als eine Stunde vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und Ihr Endziel höchstens zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen;
        • TAP Air Portugal kann nachweisen, dass die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären.

  • 2) Wenn Ihnen eine anderweitige Beförderung zu Ihrem Endziel mit einem alternativen Flug gemäß den Punkten 1.1.2 und 1.1.3 angeboten wird und dessen Ankunftszeit die planmäßige Ankunftszeit des ursprünglichen Fluges nicht um mehr als:
    • (i) zwei Stunden (bei allen Flügen mit einer Entfernung von bis zu 1.500 km);
    • (ii) drei Stunden (bei allen innergemeinschaftlichen Flügen mit einer Entfernung von mehr als 1.500 km und bei allen anderen Flügen mit einer Entfernung zwischen 1.500 und 3.500 km);
    • (iii) vier Stunden (bei Flügen, die nicht unter die Artikel i) oder ii) fallen, kann TAP Air Portugal die in den Punkten 1.4.1, 1.4.2 und 1.4.3 genannten Ausgleichszahlungen um 50 % kürzen).
  • 3) Die in dieser Mitteilung vorgesehene Unterstützung berührt nicht die gemäß der Richtlinie (EU) 2015/2302 gewährten Rechte.
  • 4) Personen mit eingeschränkter Mobilität und alle begleitenden Fluggäste sowie unbegleitete Kinder erhalten so bald wie möglich die Unterstützung gemäß den Punkten 1.2.1, 1.2.2, 1.3.1 und 1.3.2 oben, und TAP Air Portugal wird ihren Bedürfnissen besondere Aufmerksamkeit widmen.
  • 5) Voucher oder MCO-Gutscheine jeglicher Art, die von TAP Air Portugal zu Rückerstattungs- oder Bezahlungszwecken ausgegeben werden, können nur für solche Reisen oder Dienstleistungen verwendet werden, die direkt von TAP Air Portugal durchgeführt bzw. erbracht werden.
  • 6) Im Sinne der vorliegenden Bestimmungen gelten die folgenden Definitionen:
    • „Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft": ein Luftfahrtunternehmen mit einer gültigen Betriebsgenehmigung, die von einem Mitgliedsstaat gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2407/92 des Rates vom 23. Juli 1992 über die Erteilung von Betriebsgenehmigungen an Luftfahrtunternehmen erteilt wurde.
    • „Durchführendes Luftfahrtunternehmen": ein Luftfahrtunternehmen, das einen Flug im Rahmen eines Vertrags mit einem Fluggast oder im Namen einer natürlichen oder juristischen Person, die einen Vertrag mit diesem Fluggast hat, durchführt oder durchzuführen beabsichtigt.
    • „Endziel": Der Zielort, der auf dem am Abfertigungsschalter vorgelegten Flugschein angegeben ist bzw. bei direkten Anschlussflügen der Zielort des letzten Fluges; verfügbare alternative Anschlussflüge bleiben unberücksichtigt, wenn die planmäßige Ankunftszeit eingehalten wird.
    • „Person mit eingeschränkter Mobilität": jede Person, deren Mobilität bei der Benutzung von Beförderungsmitteln aufgrund einer körperlichen Behinderung (sensorischer oder motorischer Art, dauerhaft oder vorübergehend), einer geistigen Beeinträchtigung, ihres Alters oder aufgrund anderer Behinderungen eingeschränkt ist und deren Zustand besondere Unterstützung und eine Anpassung der allen Fluggästen bereitgestellten Dienstleistungen an die Bedürfnisse dieser Person erfordert..

Verspätung eines Flugs

Die folgenden Bestimmungen gelten:

  1. für Fluggäste, die auf Flughäfen innerhalb der EU einen Flug antreten, sowie für Fluggäste, die von einem Flughafen außerhalb der EU mit einem Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft einen Flug zu einem Flughafen innerhalb der EU antreten (es sei denn, sie haben in dem Staat, in dem sich besagter Flughafen außerhalb der EU befindet, Vergütungen oder eine Entschädigung erhalten und es wurden ihnen dort Unterstützungsleistungen gewährt);
  2. unter der Bedingung, dass die Fluggäste über eine bestätigte Buchung für den betreffenden Flug verfügen und sich wie vorgegeben und zu der zuvor schriftlich (oder auf elektronischem Wege) mitgeteilten Zeit zur Abfertigung einfinden oder, falls keine Zeit angegeben wurde, spätestens 45 Minuten vor der veröffentlichten Abflugzeit; des Weiteren auch unter der Bedingung, dass die Fluggäste ungeachtet des Grundes dafür von einem Luftfahrtunternehmen oder Reiseunternehmen von einem Flug, für den sie eine Buchung besaßen, auf einen anderen Flug umgebucht wurden;
  3. nur für Fluggäste, die zu einem Tarif reisen, der für die Öffentlichkeit unmittelbar oder mittelbar verfügbar ist, oder aber mit Flugscheinen, die im Rahmen von Vielfliegerprogrammen oder anderen Werbeprogrammen ausgegeben wurden;
  4. für Flüge, bei denen TAP Air Portugal das ausführende Luftfahrtunternehmen ist.


Bestimmungen über Entschädigungs- und Unterstützungsleistungen

  • 1) Ist für TAP Air Portugal nach vernünftigem Ermessen absehbar, dass sich der Abflug gegenüber der planmäßigen Abflugzeit verzögert, und zwar um:
    • (i) zwei Stunden oder mehr bei allen Flügen mit einer Entfernung von bis zu 1.500 km;
    • (ii) drei Stunden oder mehr bei allen innergemeinschaftlichen Flügen mit einer Entfernung von mehr als 1.500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1.500 und 3.500 km;
    • (iii) vier Stunden oder mehr bei allen nicht unter (i) oder (ii) fallenden Flügen.

      Anmerkung:
      Die Entfernungen sind nach der Methode der Großkreisentfernung zu ermitteln.

So bietet Ihnen TAP Air Portugal unentgeltlich die folgenden Unterstützungsleistungen an:

  • 1) Mahlzeiten und Getränke in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit;
  • 2) Telefonkarte, zwei Telefonanrufe oder sonstige Kommunikationsmittel (z.B.: Fax, Telex).
    • 1.1) Wenn die nach vernünftigem Ermessen zu erwartende Abflugzeit erst am Tag nach der zuvor angekündigten Abflugzeit liegt, so bietet Ihnen TAP Air Portugal zusätzlich zu den oben unter Punkt 1 beschriebenen Unterstützungsleistungen die folgenden Leistungen unentgeltlich an:
      • (a) Hotelunterbringung, falls:
        • ein Aufenthalt von einer oder mehreren Nächten notwendig ist oder;
        • ein Aufenthalt zusätzlich zu dem von Ihnen beabsichtigten Aufenthalt notwendig ist
      • (b) Beförderung zwischen dem Flughafen und dem Ort der Unterbringung (Hotel oder Sonstiges).
    • 1.2) Beträgt die Verspätung mindestens 5 Stunden und entscheiden Sie sich, den verspäteten Flug nicht anzutreten, bietet TAP Ihnen innerhalb von sieben Tagen eine Erstattung (in bar, per elektronischer Überweisung, per Banküberweisung, per Bankscheck oder, mit Ihrer schriftlichen Genehmigung, in Form von Fluggutscheinen und/oder anderen Dienstleistungen) des Gesamtpreises des Flugscheins für den oder die nicht durchgeführten Flugabschnitte sowie, falls der Flug im Hinblick auf Ihre ursprüngliche Reiseplanung nicht mehr geeignet ist, eine Erstattung für den oder die bereits durchgeführten Flugabschnitte. Im letzteren Fall bietet Ihnen TAP gegebenenfalls auch einen Rückflug (zum frühestmöglichen Zeitpunkt) zu Ihrem ursprünglichen Abflugort an.

      Anmerkung:
      Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für Fluggäste, deren Flüge Teil einer organisierten Reise sind, mit Ausnahme des Anspruchs auf Erstattung, wenn er sich aus der Richtlinie (EU) 2015/2302 ergibt.

  • 2) Alle Ausgaben im Zusammenhang mit den oben genannten Punkten 1,1, 1,2, 1.1.1 und 1.1.2 , die nach der dritten Stunde vor der Abflugszeit des verspäteten Fluges oder des Rückfluges gemäß Artikel 1,2 oben anfallen, gehen zu Ihren Lasten.
  • 3) TAP Air Portugal erbringt die im vorliegenden Hinweis beschriebenen Unterstützungsleistungen innerhalb der in 1 (i), (ii) und (iii) für jede Entfernungskategorie festgelegten Zeiträume.
  • 4) Die in dieser Mitteilung beschriebene Unterstützung berührt alle Rechte, die gemäß der Richtlinie (EU) 2015/2302 gewährt werden.
  • 5) Im Falle einer Verspätung von beliebiger Dauer haben Personen mit eingeschränkter Mobilität und deren Begleitpersonen sowie Kinder ohne Begleitung gemäß den obigen Abschnitten 1 und 1.1 Anspruch auf baldmöglichste Betreuung. TAP Air Portugal wird mit besonderer Sorgfalt ihren Bedürfnissen Rechnung tragen.
  • 6) Wenn sich die Ankunft Ihres Fluges an Ihrem Endziel um 3 oder mehr Stunden verspätet, haben Sie möglicherweise Anspruch auf die folgende Vergütung:
    • (a) EUR 250, für alle Flüge bis zu 1.500 Kilometer;
    • (b) EUR 400, für alle Flüge innerhalb der EU über 1.500 Kilometer und alle Flüge zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern;
    • (c) EUR 600, für alle Flüge, die nicht unter Artikel (a) oder (b) fallen.

      Anmerkung 1:
      Nicht anwendbar, wenn TAP Air Portugal nachweisen kann, dass die Verspätung durch höhere Gewalt verursacht wurde, die auch dann nicht hätte vermieden werden können, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären.

      Anmerkung 2:
      Vergütung kann in bar, per elektronischer Banküberweisung, Bankschecks oder, mit Ihrer schriftlichen Genehmigung, Flug Gutscheinen und/oder anderen Dienstleistungen bezahlt werden).

      Anmerkung 3:
      Die zu berücksichtigende Entfernung wird auf der Grundlage des letzten Ziels berechnet, an dem der Fluggast gegenüber der planmäßigen Zeit verspätet ankommt. Entfernungen müssen nach der Orthodromic-Route-Methode gemessen werden.

  • 7) Im Sinne der vorliegenden Bestimmungen gelten die folgenden Definitionen:
    • „Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft": ein Luftfahrtunternehmen mit einer gültigen Betriebsgenehmigung, die von einem Mitgliedsstaat gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2407/92 des Rates vom 23. Juli 1992 über die Erteilung von Betriebsgenehmigungen an Luftfahrtunternehmen erteilt wurde.
    • „Ausführendes Luftfahrtunternehmen": ein Luftfahrtunternehmen, das im Rahmen eines Vertrags mit einem Fluggast oder im Namen einer anderen juristischen oder natürlichen Person, die mit dem betreffenden Fluggast in einer Vertragsbeziehung steht, einen Flug durchführt oder durchzuführen beabsichtigt.
    • „Endziel": Der Zielort, der auf dem am Abfertigungsschalter vorgelegten Flugschein angegeben ist bzw. bei direkten Anschlussflügen der Zielort des letzten Fluges; verfügbare alternative Anschlussflüge bleiben unberücksichtigt, wenn die planmäßige Ankunftszeit eingehalten wird.
    • „Person mit eingeschränkter Mobilität": jede Person, deren Mobilität bei der Benutzung von Beförderungsmitteln aufgrund einer körperlichen Behinderung (sensorischer oder motorischer Art, dauerhaft oder vorübergehend), einer geistigen Beeinträchtigung, ihres Alters oder aufgrund anderer Behinderungen eingeschränkt ist und deren Zustand besondere Unterstützung und eine Anpassung der allen Fluggästen bereitgestellten Dienstleistungen an die Bedürfnisse dieser Person erfordert.

Nichtbeförderung (Beförderungsverweigerung)

Die folgenden Bestimmungen gelten:

  1. für Fluggäste, die auf Flughäfen innerhalb der EU einen Flug antreten, sowie für Fluggäste, die von einem Flughafen außerhalb der EU mit einem Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft einen Flug zu einem Flughafen innerhalb der EU antreten (es sei denn, sie haben in dem Staat, in dem sich besagter Flughafen außerhalb der EU befindet, Vergütungen oder eine Entschädigung erhalten und es wurden ihnen dort Unterstützungsleistungen gewährt); und
  2. unter der Bedingung, dass die Fluggäste über eine bestätigte Buchung für den betreffenden Flug verfügen und sich wie vorgegeben und zu der zuvor schriftlich (oder auf elektronischem Wege) mitgeteilten Zeit zur Abfertigung einfinden oder, falls keine Zeit angegeben wurde, spätestens 45 Minuten vor der veröffentlichten Abflugzeit; des Weiteren auch unter der Bedingung, dass die Fluggäste ungeachtet des Grundes dafür von einem Luftfahrtunternehmen oder Reiseunternehmen von einem Flug, für den sie eine Buchung besaßen, auf einen anderen Flug umgebucht wurden; und
  3. nur für Fluggäste, die zu einem Tarif reisen, der für die Öffentlichkeit unmittelbar oder mittelbar verfügbar ist, oder aber mit Flugscheinen, die im Rahmen von Vielfliegerprogrammen oder anderen Werbeprogrammen ausgegeben wurden; und
  4. für Flüge, bei denen TAP Air Portugal das ausführende Luftfahrtunternehmen ist.


Bestimmungen über Entschädigungs- und Unterstützungsleistungen

  • 1) Nichtbeförderung, die Weigerung eines Luftfahrtunternehmens, einen Fluggast zu befördern, obwohl dieser zum Einsteigen anwesend war, unter den oben unter "Antrag" beschriebenen Bedingungen, es sei denn, es liegen triftige Gründe dafür vor, z. B. Gesundheits- und Sicherheitsgründe oder das Fehlen der erforderlichen Reisedokumente.
  • 2) Bevor ein Fluggast vom Boarding verhindert wird, in einen Flug einzusteigen, wird TAP Air Portugal andere Kunden auffordern, ihre Buchungen im Austausch gegen zu vereinbarende Vorteile aufzugeben und die erforderliche Unterstützung zu leisten.
    TAP bietet Ihnen kostenlos eine der folgenden Optionen an:
    • 1) eine Rückerstattung innerhalb von sieben Tagen (in bar, per elektronischer Überweisung, telegrafischer Überweisung, Bankschecks oder, mit Ihrem schriftlichen Einverständnis, in Form von Fluggutscheinen und/oder anderen Dienstleistungen) des Gesamtpreises des Flugscheins für den oder die nicht durchgeführten Flugabschnitte und, falls der Flug für Ihre ursprüngliche Reiseplanung nicht mehr geeignet ist, eine Rückerstattung für den oder die bereits durchgeführten Flugabschnitte; in letzterem Fall und sofern zutreffend, bietet TAP Ihnen auch einen Rückflug (zum frühestmöglichen Zeitpunkt) zu Ihrem ursprünglichen Abflugort an.
    • 2) umleitung unter ähnlichen Bedingungen zu Ihrem Endziel zum frühestmöglichen Zeitpunkt;
    • 3) umleitung unter ähnlichen Bedingungen zu Ihrem Endziel, zu einem späteren Zeitpunkt nach Belieben, vorbehaltlich der Sitzplatzverfügbarkeit.
      Gemäß den Bestimmungen in den Formularen "Boarding Denial - Voluntary", die von den Fluggästen unterzeichnet werden, die sich bereit erklären, ihre Buchungen aufzugeben.
  • 3) Finden sich nicht genügend Freiwillige und verweigert Ihnen TAP Air Portugal gegen Ihren Willen die Beförderung, so wird Ihnen TAP Air Portugal unverzüglich:
    • 3.1) Ausgleichszahlungen (durch Barzahlung, elektronische Überweisung, Scheck oder - mit Ihrem schriftlichen Einverständnis - in Form von Reisegutscheinen und/oder anderen Dienstleistungen) in der folgenden Höhe zahlen:
      • (a) 250 EUR bei allen Flügen mit einer Entfernung von bis zu 1.500 km;
      • (b) 400 EUR bei allen innergemeinschaftlichen Flügen mit einer Entfernung von mehr als 1.500 km und bei allen anderen Flügen mit einer Entfernung zwischen 1.500 und 3.500 km;
      • (c) 600 EUR bei allen nicht unter die Buchstaben (a) oder (b) fallenden Flügen.

    Anmerkung 1:
    Bei der Ermittlung der Entfernung wird der letzte Zielort zugrunde gelegt, an dem der Fluggast infolge der Nichtbeförderung später als zur planmäßigen Ankunftszeit ankommt. Die Entfernungen sind nach der Methode der Großkreisentfernung zu ermitteln.

    Anmerkung 2:
    Wenn Ihnen eine anderweitige Beförderung zu Ihrem Endziel mit einem alternativen Flug gemäß den Punkten 3.2.2 und 3.2. 3 angeboten wird und die Ankunftszeit die planmäßige Ankunftszeit des ursprünglichen Fluges nicht um (i) zwei Stunden (bei Flügen bis zu 1.500 km), (ii) drei Stunden (bei Flügen innerhalb der EU, die länger als 1.500 km sind, oder bei Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km) oder (iii) vier Stunden (bei Flügen, die nicht unter die Artikel (i) oder (ii) fallen) überschreitet, kann TAP Air Portugal die in den Punkten 3.1.1, 3.1.2 und 3.1.3 genannten Ausgleichsleistungen um 50 % reduzieren.

    Anmerkung 3: 
    Für Fluggäste, denen das Boarding in den USA verweigert wird, gilt die folgende Vergütung.
Zeitverschiebung bei der Ankunft Vergütung Vergütungs Limit Cash Vergütung per Gutschein für den Kauf von Tickets oder Dienstleistungen auf TAP Air Portugal- Flügen
<1h Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar
>1h <4h 200% Fluggast für einen einfachen Tarif $775 In Höhe von 200% des Tarifes für einen Fluggast mit einem 75% Bonus von
>4h 400% Fluggast für einen einfachen Tarif $1550 In Höhe von 400% des Tarifes für einen Fluggast mit einem 75% Bonus von
      Anmerkung 4:  Für Fluggäste, denen das Boarding in Kanada verweigert wird, gilt die folgende Vergütung:
Zeitverschiebung bei der Ankunft Vergütung Vergütungs Limit Cash
>6h $900 $1575
>6h <9h $1800 $3150
>9h $2400 $4200
    • 3.2) Darüber hinaus können Sie frei zwischen den folgenden Leistungen wählen, die von TAP Air Portugal unentgeltlich angeboten werden: 
      • (a) binnen sieben Tagen zu leistende vollständige Rückerstattung Ihrer Flugscheinkosten (durch Barzahlung, elektronische Überweisung, Scheck oder - mit Ihrem schriftlichen Einverständnis - in Form von Reisegutscheinen und/oder anderen Dienstleistungen), und zwar für die nicht von Ihnen zurückgelegten Reiseabschnitte sowie auch für die bereits zurückgelegten Reiseabschnitte, wenn der Flug im Hinblick auf Ihren ursprünglichen Reiseplan zwecklos geworden ist, gegebenenfalls in Verbindung mit einem Rückflug zu Ihrem ersten Abflugort (bei erster Gelegenheit; oder
      • (b) anderweitige Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt; oder
      • (c) umleitung unter ähnlichen Bedingungen zu Ihrem Endziel, zu einem späteren Zeitpunkt nach Belieben, vorbehaltlich der Sitzplatzverfügbarkeit.
    • 3.3) Während wartet auf den Umleitungsflug, bietet TAP Ihnen kostenlos wie folgt an: 
      • (a) Mahlzeiten und Getränke in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit;
      • (b) Hotelunterbringung, falls:
        • ein Aufenthalt von einer oder mehreren Nächten notwendig ist;
        • ein Aufenthalt zusätzlich zu dem von Ihnen beabsichtigten Aufenthalt notwendig ist.
      • (c) Beförderung zwischen dem Flughafen und dem Ort der Unterbringung (Hotel oder Sonstiges);
      • (d) Telefonkarte, zwei Telefonanrufe oder sonstige Kommunikationsmittel (z.B.: Fax, Telex).


    Anmerkung 1:
    Die Bestimmungen unter Punkt 3.2. gelten auch für Fluggäste, deren Flüge Teil einer organisierten Reise sind, mit Ausnahme des Anspruchs auf Erstattung, der sich aus der Richtlinie (EU) 2015/2302 ergibt.

    Anmerkung 2: Alle Kosten im Zusammenhang mit den Punkten 3.3.1 und 3.3.2, die nach der dritten Stunde vor der Abflugzeit des in Punkt 3.2.1 genannten Rückflugs oder des in den Punkten 3.2.2 und 3.2.3 genannten Umsteigeflugs anfallen, gehen zu Ihren Lasten.

    Anmerkung 3: Befinden sich in einer Stadt oder in einer Region mehrere Flughäfen und bietet TAP Air Portugal Ihnen einen Flug zu einem anderen Flughafen an, als er in Ihrer Buchung ursprünglich vorgesehen war, so trägt TAP Air Portugal die Kosten für Ihre Beförderung von diesem anderen Flughafen zu dem in Ihrer Buchung vorgesehenen Flughafen oder aber zu einem sonstigen nahe gelegenen und mit Ihnen vereinbarten Zielort.

  • 4) Werden Sie von TAP Air Portugal in eine höhere Klasse umgebucht als die, für die der Flugschein erworben wurde, so darf sie Ihnen dafür keinerlei Aufschlag oder Zuzahlung berechnen. Werden Sie von TAP Air Portugal in eine niedrigere Klasse umgebucht als die, für die der Flugschein erworben wurde, so erstattet sie Ihnen binnen sieben Tagen (durch Barzahlung, elektronische Überweisung, Scheck oder - mit Ihrem schriftlichen Einverständnis - in Form von Reisegutscheinen und/oder anderen Dienstleistungen):
    • (a) 30% des Preises des Flugscheins bei allen Flügen mit einer Entfernung von bis zu 1.500 km;
    • (b) 50% des Preises des Flugscheins bei allen innergemeinschaftlichen Flügen mit einer Entfernung von mehr als 1.500 km sowie bei allen anderen Flügen mit einer Entfernung zwischen 1.500 und 3.500 km;
    • (c) 75% des Preises des Flugscheins bei allen nicht unter die Buchstaben (a) oder (b) fallenden Flügen.
  • 5) Haben Sie nicht freiwillig auf Ihre Buchung verzichtet und erklären Sie sich schriftlich mit einer Entschädigung in Form von Reisegutscheinen und/oder anderen Dienstleistungen einverstanden, so erhöht sich der Betrag der Ausgleichszahlungen um 20%.
  • 6) Sofern Sie Ihre Buchung nicht freiwillig aufgegeben haben, berührt die in dieser Mitteilung beschriebene Unterstützung nicht die gemäß der Richtlinie (EU) 2015/2302 gewährten Rechte.  
  • 7) Personen mit eingeschränkter Mobilität und alle begleitenden Fluggäste sowie unbegleitete Kinder erhalten so bald wie möglich die unter den Punkten 3.3.1, 3.3.2 und 3.3.3 genannte Hilfe, und TAP Air Portugal wird ihren Bedürfnissen besondere Aufmerksamkeit widmen.
  • 8) Voucher oder MCO-Gutscheine jeglicher Art, die von TAP Air Portugal zu Rückerstattungs- oder Bezahlungszwecken ausgegeben werden, können nur für solche Reisen oder Dienstleistungen verwendet werden, die direkt von TAP Air Portugal durchgeführt bzw. erbracht werden.
  • 9) Im Sinne der vorliegenden Bestimmungen gelten die folgenden Definitionen: 
    • „Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft": ein Luftfahrtunternehmen mit einer gültigen Betriebsgenehmigung, die von einem Mitgliedsstaat gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2407/92 des Rates vom 23. Juli 1992 über die Erteilung von Betriebsgenehmigungen an Luftfahrtunternehmen erteilt wurde.
    • „Ausführendes Luftfahrtunternehmen": ein Luftfahrtunternehmen, das im Rahmen eines Vertrags mit einem Fluggast oder im Namen einer anderen juristischen oder natürlichen Person, die mit dem betreffenden Fluggast in einer Vertragsbeziehung steht, einen Flug durchführt oder durchzuführen beabsichtigt.
    • „Endziel": Der Zielort, der auf dem am Abfertigungsschalter vorgelegten Flugschein angegeben ist bzw. bei direkten Anschlussflügen der Zielort des letzten Fluges; verfügbare alternative Anschlussflüge bleiben unberücksichtigt, wenn die planmäßige Ankunftszeit eingehalten wird.
    • „Person mit eingeschränkter Mobilität": jede Person, deren Mobilität bei der Benutzung von Beförderungsmitteln aufgrund einer körperlichen Behinderung (sensorischer oder motorischer Art, dauerhaft oder vorübergehend), einer geistigen Beeinträchtigung, ihres Alters oder aufgrund anderer Behinderungen eingeschränkt ist und deren Zustand besondere Unterstützung und eine Anpassung der allen Fluggästen bereitgestellten Dienstleistungen an die Bedürfnisse dieser Person erfordert.

Sicherheitsmaßnahmen auf den Flughäfen der Europäischen Union 

Information für Fluggäste

Um Fluggäste vor Bedrohungen zu schützen, die durch den Transport explosiver Flüssigkeiten ausgehen, hat die Europäische Union Sicherheitsmaßnahmen erlassen, die die zulässigen  Flüssigkeitsmengen an den Sicherheitskontrollen begrenzen.

Diese Maßnahmen gelten:

  • Für alle Fluggäste;
  • An den Sicherheitskontrollen aller EU-Flughäfen;
  • Für alle Flugziele.

Die Fluggäste dürfen keine Flüssigkeiten in ihrem Kabinengepäck transportieren, mit Ausnahme von Flüssigkeiten, die in Behältnissen von max. 100 ml oder entsprechend (100 g / 3 Oz) transportiert werden, verstaut in einer verschlossenen Plastiktüte, die transparent ist, sich öffnen und schließen lässt und ein Fassungsvermögen von max. 1 Liter hat (pro Fluggast).

Die Tüte darf die Maße 19 cm X 20 cm nicht überschreiten.

Die Behältnisse müssen leicht in die Tüte passen, so dass diese leichter geöffnet und geschlossen werden kann und der Inhalt problemlos erkennbar ist und identifiziert werden kann.

Als Flüssigkeiten zählen:

  • Wasser und andere Getränke, Suppen und Sirup;
  • Gel einschließlich Haargel;
  • Pasten, auch Zahnpasta;
  • Weitere Artikel mit ähnlicher Beschaffenheit;
  • Lotionen einschließlich Parfüm und Rasiercreme;
  • Sprays und andere Druckbehälter.

Ausnahmen:

  • Flüssigkeiten, die während der Reise benötigt werden*, die medizinischen Zwecken dienen und zusammen mit einem ärztlichen Rezept sowie einer Bestätigung über die Echtheit der Flüssigkeit mitgeführt werden;
  • Flüssigkeiten, die während der Reise für eine Spezialernährung benötigt werden*, zusammen mit einem ärztlichen Attest;
  • Babynahrung;

* Notwendig für den Gebrauch während des Flugs und Aufenthalts.

Auf Anforderung muss der Fluggast die Echtheit der Flüssigkeit durch Geschmacksprobe oder Auftragen auf die Haut nachweisen.

Injizierbare Arzneimittel 

Auch wenn das Mitführen von injizierbaren Arzneimitteln keiner Genehmigung bedarf, raten wir unseren Fluggästen, während ihrer Reise entsprechende Dokumente bei sich zu tragen, z. B. ein ärztliches Attest oder ein anderes Schriftstück, das die Erfordernis der LAG (Flüssigkeiten, Aerosole und Gele) belegt, damit die Sicherheitskontrollen einfacher und schneller vonstatten gehen. 

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte: 
E-Mail: [email protected]
Fax: (+351) 21 842 35 87
Adresse: Rua B, Edifício 4 - Aeroporto da Portela 4
1749-034 Lissabon – PORTUGAL

Anmerkungen:

Diese Beschränkungen beziehen sich nicht auf Flüssigkeiten, die in ungeöffneten Plastikverpackungen in Läden erworben und verpackt wurden, die sich hinter der Bordkartenkontrolle oder an Bord eines Flugzeugs einer Fluggesellschaft der Europäischen Union befinden.

Die Plastikverpackungen dürfen jedoch unter keinen Umständen vor der Sicherheitskontrolle geöffnet werden und müssen, wenn möglich, bis zum Reiseziel ungeöffnet bleiben.

Diese Maßnahmen gelten nicht für das am Schalter aufgegebene Freigepäck.

Weitere Maßnahmen :

Die Mäntel und Jacken der Fluggäste werden getrennt vom Kabinengepäck kontrolliert.
Laptops und andere große elektronische Geräte müssen vor der Sicherheitskontrolle aus dem Kabinengepäck entnommen werden und werden einer separaten Kontrolle unterzogen.

Empfehlungen:

  • Vermeiden Sie den Transport von Flüssigkeiten in Ihrem Kabinengepäck;
  • Zeigen Sie den Beamten vor Ort vor der Sicherheitskontrolle und der Durchleuchtung alle Flüssigkeiten, die sie mit sich führen;
  • Bitten Sie darum, dass Flüssigkeiten, die Sie nach der Bordkartenkontrolle oder an Bord eines Flugzeugs einer europäischen Fluggesellschaft erworben haben, separat von anderen Artikeln, die sie gekauft haben, in einer geschlossenen Verpackung zusammen mit dem Kassenzettel untergebracht werden;
  • Lassen Sie die geschlossene Verpackung bis zum Ende Ihrer Reise ungeöffnet, insbesondere, wenn Sie umsteigen, um keine Konfiszierung der Flüssigkeiten an einer anderen Sicherheitskontrolle zu riskieren.
  • Fragen und Antworten (Download als PDF (PDF, 0.1MB, EN).

Verordnung über die Begrenzung des Transports von Flüssigkeiten auf internationalen Flügen

Alle Fluggäste auf internationalen Flügen sowie diejenigen, die die Abflughalle für internationale Flüge nutzen, müssen folgende Beschränkungen bezüglich des Transports ihres Handgepäcks beachten:

Alle Flüssigkeiten müssen in Behältnissen für bis zu 100ml transportiert werden, die in einer durchsichtigen, versiegelten Plastiktüte mit maximalem Volumen von 1 Liter zu verstauen sind. Die Maße der Plastiktüte dürfen 20 X 20 cm nicht überschreiten. Jeder Passagier darf nur eine Plastiktüte mit sich führen.

Flüssigkeiten, die sich in Behältnissen mit einem Fassungsvermögen von über 100ml befinden, können nicht befördert werden, selbst wenn das Behältnis nur zum Teil gefüllt ist.

Die Behältnisse müssen vorschriftsmäßig in der transparenten, vollständig versiegelten Plastiktüte verstaut werden (so dass sie nicht zusammengepresst werden).

Von den Beschränkungen sind ärztlich verschriebene Medikamente, Babynahrung sowie Spezialnahrung in der Menge ausgenommen, die für die Dauer des Flugs einschließlich möglicher Zwischenaufenthalte benötigt wird. Die beschriebenen Artikel müssen bei der Sicherheitskontrolle vorgelegt werden.

Besondere Beförderung  

Die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität kann  hier (PDF, 0.1 MB, EN) heruntergeladen werden.

Die "Airline Passengers with Disabilities Bill of Rights" (anwendbar auf Flüge zu/von einem Flughafen in den Vereinigten Staaten von Amerika) kann hier (PDF, 0.3 MB, EN) heruntergeladen werden.

Streitbeilegung

Ab 15. Februar 2016 wird die neue elektronische Plattform der online-Streitbeilegung (OSb) für Verbraucher und Händler erhältlich sein.

Diese Plattform zielt auf die Beilegung von Rechtsstreitigkeiten, schnell, einfach und kostengünstig. Soweit Verbraucher eine Beschwerde auf der OSb-Plattform einreichen, fungieren die alternativen Beschwerdestellen als Schiedsrichter zwischen Parteien zur Lösung des Problems.

Weitere Informationen über alternative Verfahren zur Streitbeilegung (ADR) und die Plattform der online-Streitbeilegung (OSb) steht auf der Webseite der Generaldirektion der EU-Verbraucher oder EVD-Webseite. Ab 15. Februar kann der Zugang auf die Plattform über die Webseite der Europäischen Kommission durchgeführt werden.

Hinweis - Zweiter Text des Anhangs gemäß der Verordnung 2027/1997 geändert durch die Verordnung 889/2002 (EG).

Hier nachlesen (PDF, 0.3MB, DE).
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