Verbotene und gefährliche Gegenstände an Bord
Stellen Sie Ihre Sicherheit und die anderer an erste Stelle. Finden Sie heraus, was Sie an Bord unserer Flugzeuge mitnehmen dürfen und was nicht.
Stellen Sie Ihre Sicherheit und die anderer an erste Stelle. Finden Sie heraus, was Sie an Bord unserer Flugzeuge mitnehmen dürfen und was nicht.
Der Transport bestimmter Gegenstände kann nur unter bestimmten Bedingungen durchgeführt werden, die je nach Zollbestimmungen und Sicherheitskontrollen am Flughafen in jedem Land (Ursprungs- oder Zielort) variieren können.
Bitte beachten Sie, dass alle transportierten Gegenstände nur für den persönlichen und häuslichen Gebrauch bestimmt sein dürfen und der Transport von Gegenständen in kommerziellen Mengen als Fracht erfolgen muss.
Um eine Genehmigung für den Transport eines gefährlichen Gegenstands zu beantragen oder Fragen zu klären, kontaktieren Sie uns.
Elektroschockwaffen, die Sprengstoff, Druckgase oder Lithiumbatterien enthalten. Beispiel: Taser.
Pyrotechnische Produkte sowie andere Gegenstände, die Sprengstoff enthalten. Beispiele: Knallbonbons, Feuerwerkskörper, Raketen oder Wunderkerzen.
Handlungsunfähig machende Geräte, die reizende oder handlungsunfähig machende Substanzen enthalten. Beispiel: Gas- / Pfefferspray.
Die Batterien müssen herausnehmbar sein und dürfen nicht mehr als 2.7 Wh oder 0.3 g Lithiummetall enthalten. Auch Gewichts- und Größenbeschränkungen müssen eingehalten werden.
Elektronische Zigaretten und ähnliche Verdampfer wie elektronische Zigarren und elektronische Pfeifen.
Alkaline-Batterien, Lithium-Metall-Batterien (bis zu 2 g) oder Lithium-Ionen-Batterien (bis zu 100 Wh).
Ersatzakkus (auch Powerbanks) müssen einzeln gegen Kurzschlüsse abgesichert werden.
Muss:
Sie dürfen nur im Handgepäck mitgeführt werden und ihre Verwendung ist während des gesamten Fluges nicht gestattet.
Passagiere dürfen maximal zwei Lithium-Ionen-Powerbanks pro Person mitführen; aus Sicherheitsgründen dürfen diese Geräte an Bord weder benutzt noch aufgeladen werden.
Elektronische Geräte mit Lithiumbatterien, einschließlich PED1 (Portable Electronic Devices) oder PMED2 (Portable Medical Electronic Devices).
1Lithium-Ionen-Batterien nur in elektronischen Geräten und PMED (Leistung zwischen 100 und 160 Wh oder 2 und 8 g).
2Metallbatterien nur in PMED (Leistung zwischen 2 und 8 g).
Auslaufsichere Batterien mit maximal 12 V und 100 Wh.
Tragbare elektronische Geräte, die Lithium-Metall- oder Lithium-Ionen-Batterien enthalten, einschließlich medizinischer Geräte – wie tragbare Sauerstoffkonzentratoren (Portable Oxygen Concentrator - POC) – und elektronische Geräte – wie Kameras, Mobiltelefone, Laptops und Tablets – wenn sie für den persönlichen Gebrauch mitgeführt werden.
1Lithium-Ionen-Batterien nur in elektronischen Geräten und PMED (Leistung zwischen 100 und 160 Wh oder 2 und 8 g).
2Metallbatterien nur in PMED (Leistung zwischen 2 und 8 g).
Tragbare elektronische Geräte mit auslaufsicheren Batterien (bis zu 12 V und 100 Wh).
Batteriebetriebene Freizeitartikel (Kleinfahrzeuge), ausgestattet mit einer herausnehmbaren oder nicht herausnehmbaren Lithiumbatterie, die für den persönlichen Transport verwendet werden, einschließlich fahrbarer Koffer (z. B. Hoverboards, Mini-Segways, Segway, Airwheels, Solowheels, E-Bikes und Tauchscooter):
Brennstoffzellen, die tragbare elektronische Geräte wie Kameras, Mobiltelefone, Laptops und Videokameras mit Energie versorgen.
Batteriebetriebene Rollstühle oder ähnliche Mobilitätsgeräte mit auslaufsicheren Batterien.
Batteriebetriebene Rollstühle oder ähnliche Mobilitätsgeräte mit auslaufsicheren Batterien.
Lithium-Ionen-Batterien für Rollstühle und andere Mobilitätshilfen.
Wenn die Batterie entfernt werden kann und das Gerät keinen ausreichenden Schutz für sie bietet, muss sie gemäß den Anweisungen des Herstellers entfernt werden. Die zu entfernende Batterie darf 300 Wh nicht überschreiten.
Es dürfen maximal zwei nicht abnehmbare (fixe oder fest installierte) Batterien pro Gerät vorhanden sein, wobei jede Batterie 160 Wh nicht überschreiten darf.
Mit Ausnahme von Kindersitzen, ist es an Bord der TAP-Flugzeuge aus Sicherheitsgründen nicht möglich, Komfortausrüstung zu verwenden, die:
Aufblasbare Würfel, die im Fußbereich platziert werden sollen, können nur verwendet werden, wenn sie über ein Ventil verfügen, das ein schnelles Ablassen der Luft ermöglicht, so dass sie in ungewöhnlichen oder Notfallsituationen schnell entleert und untergebracht werden können.
Während des Rollens, des Starts und der Landung sowie auf Anweisung der Flugzeugbesatzung darf Ihre Komfortausrüstung nicht verwendet werden und muss zusammen mit dem Rest Ihres Handgepäcks verstaut werden.
Im Zweifelsfall kann Ihnen die Crew klarstellen, welche Ausrüstung an Bord verwendet werden darf und in welchen Phasen des Fluges sie genutzt werden kann.
Um Ausrüstung nutzen zu können, die Fluggäste mit besonderen Hilfeleistungen mehr Komfort bieten, ist es notwendig, eine authorization Anfrage an TAP zu senden. Diese Anfrage muss mindestens 48 Stunden vor dem Flug gestellt werden, damit sie überprüft werden kann.
Nicht brennbare Aerosole, ohne damit verbundene Risiken, die für den Sport oder den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.
Kleine, nicht brennbare und ungiftige Gasflaschen für den Betrieb mechanischer Prothesen.
Dazu gehören Aerosole wie Haarsprays, Parfüme, Eau de Cologne und medizinisches Zubehör, die Alkohol enthalten.
Gegenstände, die Wärme erzeugen, oder Geräte mit Batterien, die bei Aktivierung extreme Hitze erzeugen können, die einen Brand verursachen kann. Beispiele: Taschenlampen und Lötkolben.
Beispiel: Trockener Versandbehälter, vollständig in porösem Material absorbiert, der nur ungefährliche Güter enthält.
„Strike anywhere"-Streichhölzer mit „blauer Flamme“, Zigarrenanzünder oder Feuerzeuge mit Lithiumbatterien.
Festes Kohlendioxid, das zum Verpacken verderblicher oder gefährlicher Gegenstände verwendet wird.
Sicherheitstaschen, Tresore, Geldbeutel und andere, die gefährliche Güter wie Lithiumbatterien und/oder pyrotechnisches Material enthalten.
Radioisotopische Herzmarker oder andere Geräte, einschließlich Geräte, die mit Lithiumbatterien betrieben werden.
Die vollständige Liste der im Fluggäste verbotenen Artikel finden Sie hier. (Inhalte nur auf portugiesisch verfügbar).
Pistolen, Schusswaffen und andere Geräte zum Abfeuern von Projektilen: Geräte, die dazu verwendet werden können oder den Anschein haben, durch das Abfeuern eines Projektils schwere Verletzungen zu verursachen, einschließlich:
Neutralisierungsgeräte: Geräte, die speziell zur Betäubung oder Immobilisierung entwickelt wurden, einschließlich:
Scharfe oder schneidende Gegenstände: Gegenstände, die aufgrund ihrer scharfen Spitze oder scharfen Kanten zu schweren Verletzungen führen können, darunter:
Arbeitswerkzeuge: Werkzeuge, die schwere Verletzungen verursachen oder die Sicherheit des Flugzeugs gefährden könnten, einschließlich:
Stumpfe Instrumente: Gegenstände, die schwere Verletzungen verursachen könnten, wenn sie dazu verwendet werden, jemanden körperlich anzugreifen, darunter:
Sprengstoffe, Brandstoffe und Geräte: Explosive und Brandstoffe und Geräte, die verwendet werden können oder den Anschein erwecken, dass sie schwere Verletzungen verursachen oder die Sicherheit des Flugzeugs gefährden, einschließlich:
Sprengstoffe, Brandstoffe und Brandgeräte: Explosive und Brandstoffe, Geräte, die zu schweren Verletzungen führen oder die Sicherheit des Flugzeugs gefährden könnten, einschließlich: