Reise nach Brasilien

Informieren Sie sich über die Vorschriften zur Deklaration über den Besitz und das Mitführen von Bargeld in inländischen oder ausländischen Währungen.

Beschluss Nr. 2524

DIE ZENTRALBANK VON BRASILIEN gibt gemäß Artikel 9 des Gesetzes Nr. 4595 vom 31. Dezember 1964 hiermit bekannt, dass der NATIONALE WÄHRUNGSRAT während einer Sitzung am 30. Juli 1998 und unter Berücksichtigung der Bestimmungen von Artikel 65 (2) des Gesetzes Nr. 9.069 vom 30. Juni 1995 den folgenden BESCHLUSS erlassen hat:

Artikel 1 - Personen, die Beträge in einer inländischen oder ausländischen Währung in Höhe von mehr als 10.000 BRL (zehntausend brasilianische Reais) oder dem Gegenwert in anderen Währungen bei der Einreise oder Ausreise aus dem Land mit sich führen, müssen gemäß Artikel 65 (2.III) des Gesetzes Nr. 9069/95 der föderalen Steuerbehörde, die für den Einreise- oder Ausreiseort des Fluggast zuständig ist, eine Erklärung über die mitgeführten Beträge in Bargeld, Schecks und Reiseschecks vorlegen, die vom Finanzminister festgelegt wird.

Reisende, die das Land mit Bargeld, Schecks und Reiseschecks in Fremdwährung verlassen, deren Betrag den in diesem Beschluss festgelegten Betrag übersteigt, müssen eventuell innerhalb einer durch die föderale Steuerbehörde festzulegenden Frist Folgendes vorlegen:

  • Nachweis über den Erwerb der Fremdwährung von einer autorisierten Bank oder Institution mit einer Lizenz für Devisengeschäfte im Inland für einen Betrag, der dem angegebenen Betrag entspricht oder diesen überschreitet; oder
  • Die bei der Einreise ins Land bei der föderalen Steuerbehörde eingereichte Erklärung über einen Betrag, der gleich oder höher ist, als der vom Fluggast mitgeführte Betrag;
  • Ein Dokument, mit dem der Erhalt von Bargeld und/oder Reiseschecks durch eine Zahlungsanweisung in Fremdwährung auf den Namen des Fluggastnachgewiesen wird oder, im Fall von ausländischen Passagieren oder Brasilianern, die im Ausland leben und sich auf der Durchreise durch das Land befinden, über eine internationale Kreditkarte.

Weitere Informationen finden Sie in dem Beschluss Nr. 2524 (PDF-Dokument, 0,08 MB – PT) und auf der Webseite der Zentralbank von Brasilien.

Anforderungen für Touristen aus Spanien

  • Gültiger Reisepass (mit einem Ablaufdatum, das mindestens sechs Monaten nach dem Einreisedatum liegt);
  • Hin- und Rückflugticket (das Rückflugdatum muss bestätigt werden);
  • Nachweis über ausreichende Finanzmittel zur Sicherung des Lebensunterhalts des Fluggast während des Aufenthalts in Brasilien (Kreditkarte und aktuellster Kontoauszug). Der erforderliche Mindestbetrag liegt bei 170 BRL pro Tag, was ungefähr 80 EUR entspricht;
  • Falls es sich bei der Unterkunft um ein Hotel handelt, muss der Fluggast den Nachweis erbringen, dass die Buchung bereits bezahlt wurde oder per Kreditkarte bezahlt wird;
  • Falls es sich bei der Unterkunft um eine Privatwohnung handelt, muss der Fluggast ein Einladungsschreiben des Eigentümers vorlegen, der in der brasilianischen Zielstadt wohnhaft sein muss. Das Schreiben muss die Dauer des Aufenthalts des spanischen Touristen angeben sowie eine durch einen brasilianischen Notar beglaubigte Unterschrift des Eigentümers und einen auf den Namen des Eigentümers ausgestellten Wohnsitznachweis enthalten.