Reisen in den Schengen-Raum
Hier finden Sie alle Informationen, die Sie für Ihre Reise in eines der Mitgliedsländer benötigen.
Hier finden Sie alle Informationen, die Sie für Ihre Reise in eines der Mitgliedsländer benötigen.
Das Ein- und Ausreisesystem (EES) ist das neue europäische Grenzkontrollsystem zur Registrierung der Ein- und Ausreise von Nicht-EU-Bürgern*, die für einen Kurzaufenthalt (bis zu maximal 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen) nach Europa reisen.
* Staatsangehörige von Nicht-EU-Ländern: Reisende, die weder die Staatsangehörigkeit eines Landes der Europäischen Union noch die Staatsangehörigkeit von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz besitzen.
Ab dem 12. Oktober 2025 wird das EES schrittweise an den Außengrenzübergangsstellen der 29 europäischen Länder eingeführt. Ab dem 10. April 2026 wird das EES in vollem Umfang einsetzbar sein.
Staatsangehörige von Nicht-EU-Ländern müssen ihre personenbezogenen Daten angeben, sobald sie die Außengrenzen europäischer Länder unter Verwendung des EES erreichen.
Dieses System zielt darauf ab, die Grenzkontrollen sicherer und effizienter zu gestalten, indem das manuelle Abstempeln von Reisepässen durch ein automatisiertes digitales Registrierungssystem ersetzt wird.
Es gilt für Staatsangehörige von Nicht-EU-Ländern, unabhängig davon, ob sie ein Kurzzeitvisum benötigen oder visumfrei reisen, für einen Kurzaufenthalt (bis zu maximal 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen).
Um sich für das EES zu registrieren, müssen Reisende ihre Reisedokumente vorlegen und biometrische Daten bereitstellen.
Der Vorgang kann je nachdem, ob er manuell von einem Passkontrollbeamten an der Grenze oder an einem Automaten durchgeführt wird, variieren. Automaten stehen nur Passagieren mit biometrischen Reisepässen zur Verfügung, ersetzen aber nicht die abschließende Kontrolle durch die Passkontrollbeamten.
Reisende legen ihre Reisedokumente und personenbezogenen Daten (Name, Nationalität, Geburtsdatum, Geschlecht) direkt dem Passkontrollbeamten vor.Der Passkontrollbeamte erfasst biometrische Daten (Gesichtsaufnahme und / oder Fingerabdrücke) und speichert diese im EES.
Der Passkontrollbeamte überprüft die erfassten Daten, stellt ggf. weitere Fragen und gewährt oder verweigert die Einreise in den Schengen-Raum, indem er die Registrierung im System abschließt.
Reisende legen ihre Reisedokumente und personenbezogenen Daten (Name, Nationalität, Geburtsdatum, Geschlecht) direkt dem Passkontrollbeamten vor.Der Passkontrollbeamte erfasst biometrische Daten (Gesichtsaufnahme und / oder Fingerabdrücke) und speichert diese im EES.
Der Passkontrollbeamte überprüft die erfassten Daten, stellt ggf. weitere Fragen und gewährt oder verweigert die Einreise in den Schengen-Raum, indem er die Registrierung im System abschließt.
Reisende befolgen die Anweisungen auf dem Bildschirm zur Erfassung ihrer personenbezogenen Daten (Name, Nationalität, Geburtsdatum, Geschlecht) und zur Bereitstellung ihrer biometrischen Daten (Gesichtsaufnahme und / oder Fingerabdrücke).Das System erfasst die Informationen automatisch, mit anschließender Kontrolle durch einen Passkontrollbeamten.
Nach der Nutzung des Automaten können sich Reisende direkt zur Grenzkontrolle begeben. Der Passkontrollbeauftragte bestätigt alle erfassten Daten. Der Passkontrollbeamte stellt gegebenenfalls weitere Fragen und erteilt oder verweigert die Einreise, indem er die Registrierung im EES abschließt.
Reisende befolgen die Anweisungen auf dem Bildschirm zur Erfassung ihrer personenbezogenen Daten (Name, Nationalität, Geburtsdatum, Geschlecht) und zur Bereitstellung ihrer biometrischen Daten (Gesichtsaufnahme und / oder Fingerabdrücke).Das System erfasst die Informationen automatisch, mit anschließender Kontrolle durch einen Passkontrollbeamten.
Nach der Nutzung des Automaten können sich Reisende direkt zur Grenzkontrolle begeben. Der Passkontrollbeauftragte bestätigt alle erfassten Daten. Der Passkontrollbeamte stellt gegebenenfalls weitere Fragen und erteilt oder verweigert die Einreise, indem er die Registrierung im EES abschließt.
Alle Bürger von Ländern, die nicht der Europäischen Gemeinschaft (EG) angehören, müssen bei der Durchreise zwischen zwei Mitgliedsländern des Schengen-Raums im Besitz eines Schengen-Visums sein.
Weitere Informationen finden Sie in den nachstehenden Tabellen und auf der Webseite der Europäischen Kommission, wo Sie mehr über die Grenzen des Schengen-Raums und die Bedingungen für den Visa-Zugang erfahren.