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Schlichtungsstelle

TAP Air Portugal ist daher Mitglied der SRUV-Schlichtungsstelle – „Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V.“ in Deutschland.

Fluggäste auf Privatreisen können ein Schlichtungsverfahren beantragen, indem sie sich an diese Schlichtungsstelle wenden, wenn:

  • Der Flug mit TAP Air Portugal wurde nach dem 1. November 2013 durchgeführt;
  • Der Vorfall bezieht sich auf verweigertes Boarding, verspätete oder annullierte Flüge, Zerstörung, Beschädigung, Verlust oder Verspätung von Gepäck sowie auf Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Beförderung von Fluggästen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität;
  • Der Fluggast hat sich bereits bezüglich des betreffenden Vorfalls an TAP Air Portugal gewandt und sechzig Tage sind vergangen, ohne dass eine Antwort erfolgt ist; oder
  • Der Fluggast stimmt der Erfüllung der Reklamation durch TAP Air Portugal nicht zu;
  • Die Entschädigungsforderung beträgt mehr als 10 Euro und weniger als 5.000 Euro;
  • Der Vorfall wurde keiner nationalen Aufsichtsbehörde (z.B. dem Luftfahrtbundesamt) gemeldet; oder
  • Er wurde bearbeitet oder ist beim Gerichtshof anhängig.

Die unabhängige und neutrale SRUV-Schiedsstelle prüft den Vorfall und unterbreitet einen einvernehmlichen, außergerichtlichen Vorschlag zur Beilegung des Streits, ohne dass dem Passagier Kosten entstehen.

Mehr Informationen:
https://www.schlichtung-reise-und-verkehr.de/
https://www.schlichtung-reise-und-verkehr.de/service/ihre-rechte/fluggastrechte/flugannulierung/