Reklamationen von Kunden werden von TAP Air Portugal umgehend und kompetent bearbeitet. Allerdings kann es immer unterschiedliche Ansichten zu einer Situation geben.
TAP Air Portugal ist daher Mitglied der „Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte“ (APF-Schlichtungsstelle) in Österreich. Fluggäste auf Privatreisen können ein Schlichtungsverfahren beantragen, indem sie sich an diese Schlichtungsstelle wenden, wenn:- Der Flug mit TAP Air Portugal wurde nach dem 1. November 2013 durchgeführt;
- Der Vorfall bezieht sich auf verweigertes Boarding, verspätete oder annullierte Flüge, Zerstörung, Beschädigung, Verlust oder Verspätung von Gepäck sowie auf Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Beförderung von Fluggästen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität;
- Der Fluggast hat sich bereits bezüglich des betreffenden Vorfalls an TAP Air Portugal gewandt und sechzig Tage sind vergangen, ohne dass eine Antwort erfolgt ist; oder
- Der Fluggast stimmt der Erfüllung der Reklamation durch TAP Air Portugal nicht zu;
- Der Vorfall wurde keiner nationalen Aufsichtsbehörde (z.B. dem Luftfahrtbundesamt) gemeldet; oder
- Er wurde bearbeitet oder ist beim Gerichtshof anhängig.
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