Reise nach Brasilien
Informieren Sie sich über die Vorschriften zur Deklaration über den Besitz und das Mitführen von Bargeld in inländischen oder ausländischen Währungen.
Informieren Sie sich über die Vorschriften zur Deklaration über den Besitz und das Mitführen von Bargeld in inländischen oder ausländischen Währungen.
DIE ZENTRALBANK VON BRASILIEN gibt gemäß Artikel 9 des Gesetzes Nr. 4595 vom 31. Dezember 1964 hiermit bekannt, dass der NATIONALE WÄHRUNGSRAT während einer Sitzung am 30. Juli 1998 und unter Berücksichtigung der Bestimmungen von Artikel 65 (2) des Gesetzes Nr. 9.069 vom 30. Juni 1995 den folgenden BESCHLUSS erlassen hat:
Artikel 1 - Personen, die Beträge in einer inländischen oder ausländischen Währung in Höhe von mehr als 10.000 BRL (zehntausend brasilianische Reais) oder dem Gegenwert in anderen Währungen bei der Einreise oder Ausreise aus dem Land mit sich führen, müssen gemäß Artikel 65 (2.III) des Gesetzes Nr. 9069/95 der föderalen Steuerbehörde, die für den Einreise- oder Ausreiseort des Fluggast zuständig ist, eine Erklärung über die mitgeführten Beträge in Bargeld, Schecks und Reiseschecks vorlegen, die vom Finanzminister festgelegt wird.
Reisende, die das Land mit Bargeld, Schecks und Reiseschecks in Fremdwährung verlassen, deren Betrag den in diesem Beschluss festgelegten Betrag übersteigt, müssen eventuell innerhalb einer durch die föderale Steuerbehörde festzulegenden Frist Folgendes vorlegen:
Weitere Informationen finden Sie in dem Beschluss Nr. 2524 (PDF-Dokument, 0,08 MB – PT) und auf der Webseite der Zentralbank von Brasilien.