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Reisen in den Schengen-Raum

Hier finden Sie alle Informationen, die Sie für Ihre Reise in eines der Mitgliedsländer benötigen.

EES: das neue europäische Ein- und Ausreisesystem

Das Ein- und Ausreisesystem (EES) ist das neue europäische Grenzkontrollsystem zur Registrierung der Ein- und Ausreise von Nicht-EU-Bürgern*, die für einen Kurzaufenthalt (bis zu maximal 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen) nach Europa reisen.

* Staatsangehörige von Nicht-EU-Ländern: Reisende, die weder die Staatsangehörigkeit eines Landes der Europäischen Union noch die Staatsangehörigkeit von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz besitzen.

Ab dem 12. Oktober 2025 wird das EES schrittweise an den Außengrenzübergangsstellen der 29 europäischen Länder eingeführt. Ab dem 10. April 2026 wird das EES in vollem Umfang einsetzbar sein.

Staatsangehörige von Nicht-EU-Ländern müssen ihre personenbezogenen Daten angeben, sobald sie die Außengrenzen europäischer Länder unter Verwendung des EES erreichen.
Dieses System zielt darauf ab, die Grenzkontrollen sicherer und effizienter zu gestalten, indem das manuelle Abstempeln von Reisepässen durch ein automatisiertes digitales Registrierungssystem ersetzt wird.

Für wen gilt das EES?

Es gilt für Staatsangehörige von Nicht-EU-Ländern, unabhängig davon, ob sie ein Kurzzeitvisum benötigen oder visumfrei reisen, für einen Kurzaufenthalt (bis zu maximal 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen).

Welche Daten werden vom EES erfasst?

  • Personenbezogene Daten aus dem Reisedokument, wie vollständiger Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit;
  • Datum und Ort jeder Ein- und Ausreise aus den 29 europäischen Ländern unter Verwendung des EES;
  • Biometrische Daten wie Gesichtsaufnahme und / oder Fingerabdrücke;
  • Informationen über verweigerte Einreisen, sofern zutreffend.

Wie funktioniert die Registrierung für das EES?

Um sich für das EES zu registrieren, müssen Reisende ihre Reisedokumente vorlegen und biometrische Daten bereitstellen.
Die Registrierung kann an einem physischen Schalter an der Grenze oder an einem Selbstbedienungskiosk erfolgen. Selbstbedienungskioske stehen nur Passagieren mit biometrischen Pässen zur Verfügung und ersetzen nicht die endgültige Validierung durch Grenzbeamte. Darüber hinaus können vom EES erfasste Reisende die Travel to Europe App nutzen, um einen Teil ihrer Reiseinformationen schon vor der Ankunft an der Grenzkontrolle zu registrieren, wodurch der Einreiseprozess effizienter wird.

Travel to Europe: Schon vor Abreise / Ankunft registrieren

Wenn Sie nach Portugal reisen und vom EES erfasst sind, können Sie die Travel to Europe App nutzen, um einen Teil Ihrer Reiseinformationen schon vor der Ankunft an der Grenzkontrolle zu registrieren.

Über die App können Reisende:

  • Ihre persönlichen Daten und Reisedaten vorab eingeben;
  • Einen kurzen Fragebogen zu den Einreisebestimmungen für Europa ausfüllen;
  • Dies kann bis zu 72 Stunden vor der Reise erfolgen, wodurch die Zeit an der Grenzkontrolle verringert wird.

Nach Abschluss wird ein QR-Code generiert, der dann an Selbstbedienungskiosken (sofern bei der Ankunft in Portugal verfügbar) oder an einem physischen Schalter von Grenzbeamten validiert wird.

Physischen Schalter

Schritt für Schritt

Schritt 1 - Registrierung und Erfassung biometrischer Daten

Der Reisende legt dem Grenzbeamten seine Reisedokumente und persönlichen Daten (Name, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum, Geschlecht) direkt vor. Der Beamte erfasst biometrische Daten (Gesichtsbild und / oder Fingerabdrücke) und registriert diese im EES-System.

Schritt 2 - Bestätigung und Entscheidung

Der Passkontrollbeamte überprüft die erfassten Daten, stellt ggf. weitere Fragen und gewährt oder verweigert die Einreise in den Schengen-Raum, indem er die Registrierung im System abschließt.

Selbstbedienungskiosk

Schritt für Schritt

Schritt 1 - Registrierung und Erfassung biometrischer Daten

Wenn der oder die Reisende die Voranmeldung in der Travel to Europe App abgeschlossen hat, muss er oder sie den QR-Code an den Selbstbedienungskiosken verwenden, um den Vorgang fortzusetzen. Befolgen Sie sonst die Anweisungen auf dem Bildschirm, um ihre persönlichen Daten (Name, Nationalität, Geburtsdatum, Geschlecht) und biometrischen Daten einzugeben.

Schritt 2 - Bestätigung und Entscheidung

Nach der Anmeldung am Selbstbedienungsterminal muss der Reisende zu dem auf dem Bildschirm angegebenen Punkt gehen – entweder zu einem Schalter mit Personal oder zu einem automatischen Gate (E-Gate). An einem Schalter mit Personal überprüft ein Grenzbeamter die bereitgestellten Informationen. Der Beamte kann zusätzliche Fragen haben und gewährt oder verweigert die Einreise, indem er die Registrierung im System abschließt.

Lesen Sie die häufig gestellten Fragen zum EES

Reisebestimmungen für den Schengenraum

Staatsangehörige von Ländern außerhalb der Europäischen Gemeinschaft (EG), die zwischen zwei Schengen-Staaten reisen, benötigen ein Schengen-Visum.

Nachfolgend finden Sie Informationen zu Nationalitäten, die ein Visum benötigen, sowie zu Nationalitäten, die kein Visum für die Einreise in den Schengenraum benötigen. Erfahren Sie mehr über die Einreise in den Schengenraum.