Schlichtungsstelle

Kundenbeschwerden werden durch TAP Portugal kompetent und zeitnah be¬arbeitet. Gleichwohl kann es immer mal unterschiedliche Ansichten geben. Für diese Situationen sind Fluggesellschaften gesetzlich verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. TAP Portugal ist Mit¬glied der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. (SÖP).

An diese Schlichtungsstelle können sich privat reisende Fluggäste wenden und eine Schlichtung bean­tra­gen wenn:

  • Sie  nach dem 01.11.2013 mit TAP Portugal geflogen sind;
  • Ihr Anliegen im Zusammenhang mit einer Nichtbeförderung, der verspäteten Beförderung oder der Annullierung von Flügen, der Zerstörung, der Beschädigung, des Verlustes oder der verspäteten Beförderung von Reisegepäck oder Pflichtverletzungen bei der Beförderungen von behinderten und mobilitätseingeschränkten Fluggästen steht;
  • Sie sich bereits an TAP Portugal mit Ihrem Anliegen gewandt haben und Sie innerhalb von zwei Monaten keine Antwort erhalten haben oder
  • Sie mit der Bearbeitung Ihres Anliegens oder mit der Erfüllung Ihrer Ansprüche durch TAP Portugal nicht einverstanden sind;
  • Ihre finanzielle Forderung mindestens 10 Euro und höchstens 5.000 Euro beträgt;
  • Ihr Anliegen nicht bereits bei einer nationalen Aufsichtsbehörde, z.B. Luftfahrtbundesamt, bearbeitet wird oder
  • Nicht bereits bei einem Gericht anhängig ist oder anhängig war oder vergleichsweise beigelegt wurde.

Die sachlich unabhängig und neutral arbeitende Schlichtungsstelle prüft Ihr Anliegen und macht – für Sie kostenfrei – einen Vorschlag zur einvernehmlichen und außergerichtlichen Streitbeilegung.
 
Informationen:
www.soep-online.de | https://soep-online.de/beschwerdeformular_flug.html

söp_Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V.
Fasanenstraße 81, 10623 Berlin