Haustiere können in der Kabine oder im Frachtraum befördert werden.
Informieren Sie sich über die Bedingungen, befolgen Sie unsere Tipps und bieten Sie Ihrem Haustier ein Maximum an Komfort.
Seit 17. September 2018 werden im Gepäckraum keine brachyzephalen Tiere mehr befördert, sprich Hunde und Katzen mit kurzer und abgeflachter Schnauze (von griechisch brachys, „kurz“, und kephalé, „Kopf“). Diese Einschränkung ist durch die respiratorischen Besonderheiten der betreffenden Tiere (Beeinträchtigung der Atmung) bedingt, was im Gepäckraum Lebensgefahr bedeuten würde. Beachten Sie bitte die Liste der Hunde- und Katzenrassen (und ihrer Mischlinge), deren Beförderung im Gepäckraum nicht ratsam ist:
Wir weisen darauf hin, dass die Beförderung dieser Tiere im Gepäckraum aufgrund der dort herrschenden Durchschnittstemperaturen (Minimum 10 °C, Maximum 19 °C), welche stark von der für ihr Wohlbefinden zuträglichen Durchschnittstemperatur abweichen, nicht ratsam ist.
Die TAP akzeptiert den Transport von Tieren in der Kabine oder im Laderaum in Abhängigkeit von der Platzverfügbarkeit, der Art des Tieres/dem Gesamtgewicht des Tieres plus Behältnis, dem vorgesehenen Flugzeugtyp, der gebuchten Kabinenklasse des Fluggasts und den Einfuhrbeschränkungen des Ziellandes.
Wenn Sie mit Tieren reisen, müssen Sie als Fluggast:
- die Dokumente des Tiers vorlegen
(Veterinärbescheinigung, Reisepässe und sonstige Ausweisdokumente);
- Das Check-in-Personal am Flughafen überprüft, ob alle Voraussetzungen für den Transport Ihres Begleittieres im Laderaum erfüllt sind, und Sie werden dazu aufgefordert, eine entsprechende Haftungserklärung zu unterschreiben. Sie können das Dokument hier (PDF, 0.2MB, EN) einsehen und ausdrucken.
- ausreichend Futter und Wasser für die Reise bereitstellen.
Bitte wenden Sie sich so bald wie möglich vor der Reise (bis spätestens 48 Stunden vor dem Abflug) per E-Mail an das Veterinäramt, damit die Unterlagen rechtzeitig von der Veterinäraufsicht geprüft werden können. Falls Ihr Tier die geltenden Gesundheitsbestimmungen nicht erfüllt, kann seine Einreise in das Land verweigert werden. Diese Bestimmung gilt für alle Flugreisen mit Ihrem Tier aus Ländern, die nicht zur Europäischen Union gehören (außer der Schweiz, Andorra, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstaat).
Diese Leistung muss bei der Buchung oder vor Ihrem ´Flug angemeldet werden, anderenfalls können wir ihre Erbringung nicht garantieren.
Die Bestätigung der Anmeldung für die Tierbeförderung in der Kabine oder im Frachtraum hängt ab von:
- Der Platzverfügbarkeit;
- Tierart/Gesamtgewicht des Tieres und des Behälters;
- Des geplanten Flugzeugtyps;
- Der Kabine, in der der Fluggast reist;
- Akzeptanz der Beschränkungen für die Einreise in das Zielland.
Falls Sie mit mehreren Fluggesellschaften reisen, benötigen Sie die Transportbestätigung aller betreffenden Fluggesellschaften.
Sie müssen der Gesellschaft folgende Angaben übermitteln:
- Maße der Transportbox des Tieres;
- Das Höchstgewicht der Transportbox mitsamt Tier;
- Die Tierart und Anzahl der zu befördernden Tiere.
Die Transportboxen der Tiere müssen den von der TAP festgelegten Normen entsprechen.
Falls Sie nach Brasilien reisen und dabei Lebensmittel und/oder Produkte tierischen oder pflanzlichen Ursprungs oder Haustiere transportieren möchten, informieren Sie sich bitte anhand der folgenden Links.
Informieren Sie sich über die Vorschriften, damit Sie zum Reisezeitpunkt keine Überraschungen oder Verzögerungen erleben.