Mit Kindern reisen

Alleinreisende Kinder

Erfahren Sie, wie Ihr Kind allein mit der TAP reisen kann. Informieren Sie sich über die Bedingungen und überprüfen Sie, welche Lösung am besten zu Ihnen passt.

Unbegleitete Minderjährige

Die Annahmebedingungen variieren je nach Alter des Kinds.

  • TAP akzeptiert keine unbegleiteten Minderjährigen unter 5 Jahren.
  • Kinder unter 2 Jahren müssen immer in Begleitung eines Erwachsenen reisen. Die Begleitperson muss mindestens 18 Jahre alt sein und in der Lage sein, während der gesamten Reise die Verantwortung für das Baby zu übernehmen, einschließlich der Check-in- Formalitäten und Zollkontrolle.
  • Kinder zwischen 2 und 4 Jahren (einschließlich) können in Begleitung eines anderen Fluggastes im Alter zwischen 12 und 15 Jahren reisen, solange für beide Fluggäste die Verfahren für „unbegleitete Minderjährige“ eingehalten werden.
  • Kinder zwischen 5 und 11 Jahren können in Begleitung eines Fluggastes im Alter von mindestens 16 Jahren reisen, solange dieser in der Lage ist, die Verantwortung für die gesamte Flugreise zu übernehmen, einschließlich der Check-in- Formalitäten und Kontrollen am Flughafen.
  • Fluggäste im Alter zwischen 5 und 11 Jahren sind immer „unbegleitete Minderjährige„ sofern sie allein reisen.
  • Zwischen 12 und 17 Jahren können Fluggäste in Ausnahmefällen als „unbegleitete Minderjährige„; gelten, wenn die Eltern oder Erziehungsberechtigten dies wünschen.
  • Kinder, die in einer anderen Kabinenklasse reisen als der zugehörige Erwachsene, gelten ebenfalls als unbegleitete Minderjährige.
  • Für diesen Service gibt es keine Warteliste.
  • Wurde die Buchung angefordert/bestätigt, muss die TAP die Namen und Kontaktdaten (Telefonnummer, Anschrift) der Personen erhalten, die das Kind zum Flughafen bringen und es dort abholen.
  • Der UMNR-Dienst (Unbegleitete Minderjährige) steht bei Flügen, bei denen ein Zwischenstopp mit Übernachtung eingelegt wird, leider nicht zur Verfügung.



Buchungen und Tarife

Für die Buchung eines Flugs für einen unbegleiteten Minderjährigen kontaktieren Sie bitte die TAP, damit wir Sie dabei unterstützen können.

Wurde die Buchung angefordert/bestätigt, muss die TAP die Namen und Kontaktdaten (Telefonnummer und Anschrift) der Personen erhalten, die das Kind zum Flughafen bringen und es dort abholen.

Für diesen Service gibt es keine Warteliste.

Bei der Buchung eines Tickets für einen unbegleiteten Minderjährigen fallen die folgenden Gebühren an:
  Direktflug Mit Anschlussflug
Portugal 65 EUR / 77 USD / 92 CAD 65 EUR / 77 USD / 92 CAD  
Europa, Marokko, Tunesien und Flüge zwischen Accra und São Tomé 90 EUR  / 112 USD / 142 CAD 100 EUR / 124 USD / 157 CAD
Interkontinentalflüge 130 EUR / 165 USD / 195 CAD 150 EUR / 185 USD / 235 CAD

 

 Die Gebühren werden folgendermaßen berechnet:

  • für alleinreisende Kinder zwischen 5 und 11 Jahren;
  • für unbegleitete Minderjährige;
  • pro Flugstrecke (Oneway)*;
  • für Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren, wenn die Eltern/gesetzlichen Vertreter wünschen, dass sie als unbegleitete Minderjährige behandelt werden.

* Oneway – nur Hin- oder Rückflug.

Gesetzliche Regelungen zu Minderjährigen

Die Ein- und Ausreise des Minderjährigen unterliegt den portugiesischen Vorschriften und Gesetzen.

Minderjährige Ausländer, die in Portugal geboren wurden

Diese Gruppe Minderjähriger erhält den Aufenthaltsstatus, den auch ihre Eltern haben.

Um die Ausstellung des entsprechenden Aufenthaltstitels zu beantragen, muss ein Elternteil den Antrag innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Kindes stellen.

Einreise Minderjähriger nach Portugal

Für die Einreise nach Portugal benötigen Ausländer unter 18 Jahren eine schriftliche Reisegenehmigung. 
 
Unbegleitete Minderjährige aus dem Ausland dürfen nur einreisen, wenn sie über dieses ordnungsgemäß bestätigte Dokument verfügen oder wenn ein gesetzlicher Vertreter in Portugal auf sie wartet.

Ausreise Minderjähriger aus Portugal

Um Portugal zu verlassen, müssen unbegleitete Minderjährige an der Grenze eine amtlich beglaubigte Erlaubnis des/der Erziehungsberechtigten oder gesetzlichen Vertreters vorlegen. 

Minderjährige mit brasilianischer Staatsangehörigkeit

Bitte lesen Sie das Dokument des Conselho Nacional de Justiça oder die entsprechende Website, um in Erfahrung zu bringen, was Sie für Ihr minderjähriges Kind für Reisen in Brasilien oder ins Ausland benötigen. 

Erlaubnis für Minderjährige (Autorização de Menor):

  • wird von brasilianischen Minderjährigen mit doppelter Staatsangehörigkeit mit Wohnsitz außerhalb von Brasilien gefordert;
  • Die Erlaubnis für Minderjährige muss für nach Brasilien Einreisende von einem brasilianischen Konsulat beglaubigt werden. Beglaubigungen von Unterschriften durch einen Notar oder einen Anwalt werden nicht akzeptiert;
  • Die Erlaubnis für Minderjährige ist auch bei Minderjährigen mit doppelter Staatsangehörigkeit vorzulegen, die von Brasilien ins Ausland reisen , d. h., es wird ebenfalls die von einem brasilianischen Konsulat beglaubigte Erlaubnis nach denselben Vorschriften gefordert.

Minderjährige italienischer Staatsangehörigkeit

Kinder unter 14 Jahren mit einem italienischen Pass dürfen nicht alleine von oder nach Italien reisen.

Wenn sie von Personen begleitet werden, bei denen es sich nicht um die Eltern oder den gesetzlichen Vormund handelt, müssen sie ihren eigenen Pass und das ordnungsgemäß ausgefüllte Formular „Dichiarazione di Accompagno“ (PDF, IT, 0.4MB) mitführen. Dieses Dokument muss von beiden Elternteilen (oder dem gesetzlichen Vormund) in Anwesenheit eines Polizeibeamten unterschrieben werden.

Dieses Dokument ist bei einer örtlichen Polizeidienststelle (Questura) erhältlich, aber nicht bei der Polizeistation auf dem Flughafen. Wenn Sie im Ausland leben, müssen Sie dieses bei einer Botschaft oder einem italienischen Konsulat anfordern.

Minderjährige mit spanischer Staatsangehörigkeit

Ab dem 1. September 2019 treten neue Bedingungen für Reisen von Minderjährigen ohne Begleitung in Kraft.

Unbegleitete Minderjährige, die außerhalb des spanischen Hoheitsgebiets reisen möchten, müssen außer Ihrem Personalausweis und Pass (letzteren für Reisen außerhalb des Schengen-Raums) die ordnungsgemäß ausgefüllte und von beiden Elternteilen (oder Erziehungsberechtigten) unterschriebene Erklärung der Reisegenehmigung für Minderjährige präsentieren. Diese Genehmigung muss in folgenden Behörden anerkannt werden: Staatspolizei, Zivilschutz, Polizei der Autonomen Gemeinschaften, Notare und Ämter.

Weitere Informationen finden Sie hier auf der Website des Innenministeriums.